Beschluss: einvernehmliche Regelung gefunden

Beschluss:

 

a)        „Die Anzahl der stellvertretenden Ausschussvorsitze je Ausschuss wird auf zwei festgelegt.

 

b)        Die stellvertretenden Ausschussvorsitze werden in der Reihenfolge der Höchstzahlen den Fraktionen zugeteilt. Das „Zugreifverfahren“ für die stellvertretenden Ausschussvorsitze wird nach Abschluss des „Zugreifverfahrens“ für die Ausschussvorsitze fortgesetzt.

 

1.1      In Fortsetzung der ersten Sitzung des Rates werden die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen den Fraktionen zugeteilt. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen („Zugreifverfahren“, § 58 (5), Sätze 2-4 GO NW):

 

            CDU: Unterausschuss für Städtepartnerschaften

            FDP: Unterausschuss für Organisation, Personal und Controlling

            SPD: Unterausschuss ÖPNV

 

2.1      Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren stellvertretenden Vorsitz sie beanspruchen („Zugreifverfahren“, § 58 (5) Satz 6 GO NW): .....“.        

 

            CDU: 1. stv. Vorsitz im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus

 

            SPD: 1. stv. Vorsitz im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr

 

            CDU: 1. stv. Vorsitz im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport

 

            GAL (nach Los): 1. stv. Vorsitz im Ausschuss für Bau, Vergabe, Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten

 

            WLH (nach Los): 1. stv. Vorsitz im Sozial- und Integrationsausschuss

 

            AfD (nach Los): 1. stv. Vorsitz im Wahlprüfungsausschuss

 

            CDU: 1. stv. Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss

 

            SPD: 1. stv. Vorsitz im Unterausschuss für Organisation, Personal und Controlling

 

            CDU: 1. stv. Vorsitz im Unterausschuss ÖPNV

 

            SPD: 1. stv. Vorsitz im Unterausschuss für Städtepartnerschaften

 

            FDP: 2. stv. Vorsitz im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr

 

            CDU: 2. stv. Vorsitz im Ausschuss für Bau, Vergabe, Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten

 

            SPD: 2. stv. Vorsitz im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus

 

            WLH (nach Los): 2. stv. Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss

 

            GAL (nach Los): 2. stv. Vorsitz im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport

 

            CDU: 2. stv. Vorsitz im Sozial- und Integrationsausschuss

 

            SPD: 2. stv. Vorsitz im Wahlprüfungsausschuss

 

            CDU: 2. stv. Vorsitz im Unterausschuss für Organisation, Personal und Controlling

 

            SPD: 2. stv. Vorsitz im Unterausschuss ÖPNV

 

            CDU: 2. stv. Vorsitz im Unterausschuss für Städtepartnerschaften


Protokoll:

 

Einleitend stellt Bgm. vom Bovert fest, dass sich Unterausschüsse nach dem Gesetz selbst organisieren und für diese keine Zahlung von Sitzungsgeldern vorgesehen sei.

 

Der Rat verdeutlicht, dass sowohl die organisatorische Begleitung der Unterausschüsse durch die Verwaltung als auch die Zahlung von Sitzungsgeldern gewünscht sei.

 

StORR Rennert verweist auf die Gemeindeordnung NRW, die keine Unterausschüsse vorsehe und eine Zahlung von Sitzungsgeldern für diese Art von Gremien aus seiner Sicht ausscheide. Er werde nicht zuletzt vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und der Freiwilligkeit einer solchen Leistung die Kommunalaufsicht befragen.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich