Beschluss:
a) „Die Anzahl der stellvertretenden Ausschussvorsitze je Ausschuss wird auf zwei festgelegt.
b) Die stellvertretenden Ausschussvorsitze werden in der Reihenfolge der Höchstzahlen den Fraktionen zugeteilt. Das „Zugreifverfahren“ für die stellvertretenden Ausschussvorsitze wird nach Abschluss des „Zugreifverfahrens“ für die Ausschussvorsitze fortgesetzt.
1.1 In Fortsetzung der ersten Sitzung des Rates werden die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen den Fraktionen zugeteilt. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen („Zugreifverfahren“, § 58 (5), Sätze 2-4 GO NW):
CDU: Unterausschuss für Städtepartnerschaften
FDP: Unterausschuss für Organisation, Personal und Controlling
SPD: Unterausschuss ÖPNV
2.1 Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren stellvertretenden Vorsitz sie beanspruchen („Zugreifverfahren“, § 58 (5) Satz 6 GO NW): .....“.
CDU: 1. stv. Vorsitz im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus
SPD: 1. stv. Vorsitz im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
CDU: 1. stv. Vorsitz im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
GAL (nach Los): 1. stv. Vorsitz im Ausschuss für Bau, Vergabe, Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten
WLH (nach Los): 1. stv. Vorsitz im Sozial- und Integrationsausschuss
AfD (nach Los): 1. stv. Vorsitz im Wahlprüfungsausschuss
CDU: 1. stv. Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss
SPD: 1. stv. Vorsitz im Unterausschuss für Organisation, Personal und Controlling
CDU: 1. stv. Vorsitz im Unterausschuss ÖPNV
SPD: 1. stv. Vorsitz im Unterausschuss für Städtepartnerschaften
FDP: 2. stv. Vorsitz im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
CDU: 2. stv. Vorsitz im Ausschuss für Bau, Vergabe, Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten
SPD: 2. stv. Vorsitz im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus
WLH (nach Los): 2. stv. Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss
GAL (nach Los): 2. stv. Vorsitz im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
CDU: 2. stv. Vorsitz im Sozial- und Integrationsausschuss
SPD: 2. stv. Vorsitz im Wahlprüfungsausschuss
CDU: 2. stv. Vorsitz im Unterausschuss für Organisation, Personal und Controlling
SPD: 2. stv. Vorsitz im Unterausschuss ÖPNV
CDU: 2. stv. Vorsitz im Unterausschuss für Städtepartnerschaften
Protokoll:
Einleitend stellt Bgm. vom Bovert fest, dass sich Unterausschüsse nach dem Gesetz selbst organisieren und für diese keine Zahlung von Sitzungsgeldern vorgesehen sei.
Der Rat verdeutlicht, dass sowohl die organisatorische Begleitung der Unterausschüsse durch die Verwaltung als auch die Zahlung von Sitzungsgeldern gewünscht sei.
StORR Rennert verweist auf die Gemeindeordnung NRW, die keine Unterausschüsse vorsehe und eine Zahlung von Sitzungsgeldern für diese Art von Gremien aus seiner Sicht ausscheide. Er werde nicht zuletzt vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und der Freiwilligkeit einer solchen Leistung die Kommunalaufsicht befragen.
Abstimmungsergebnis:
einvernehmlich