Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass alle am 25. 05. 2014 gewählten Vertreter/-innen wählbar waren, weder bei den Vorbereitungen der Wahl noch bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind und die Feststellung des Wahlergebnisses nicht zu beanstanden ist. Die Wahl zum Rat und zum Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan am 25.. 05. 2014 werden für gültig erklärt.

 


Frau Wahlers fragt, ob nachvollzogen werden kann, worauf die hohe Anzahl von ungültigen Stimmen bei der Kommunal- und Sennior(inn)enbeiratswahl zurück zu führen ist.

STORR Rennert teilt mit, dass dies nicht nachvollzogen wird. Die Auszählung der Stimmen erfolgt aufgrund des Wahlgeheimnisses ausschließlich durch die Wahlvorstände. Die abgegebenen Stimmzettel werden durch das Wahlamt nicht überprüft.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig