Gremium: Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus, Wirtschaftsförderungs- und Liegenschaftsausschuss

 

 


Protokoll:

Stv. Wetterau fragt an, warum auf der rechten Seite am Ginsterweg eine Ladezone eingerichtet wurde, trotz der bestehenden Parknot.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die sachliche Zuständigkeit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde ergibt sich aus § 44 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die SVB entscheidet nach § 45 StVO über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen.

Auf dem Ginsterweg wurde die Anordnung getroffen, auf 2 Parkplätzen eine Ladezone einzurichten. Diese Maßnahme wurde vom Betriebshof umgesetzt.

Es müssen sich weder Wirtschaftsbetriebe noch Anwohner beschweren, weil die Parkplätze weiterhin für Jedermann nutzbar sind.

Die Ladezone wurde begrenzt auf Mo-Fr von 7-16 Uhr. Ansonsten stehen die Parkplätze den Anwohnern nach wie vor zur Verfügung.

Die Maßnahme wurde notwendig, weil ständig Lieferanten, DHL etc. auf der Fahrbahn parkten und der fließende Verkehr dahinter auf die Gegenfahrbahn ausweichen mussten, ohne den Kurvenbereich des Ginsterweges überhaupt einsehen zu können. Diese Tatsache stellte eine Verkehrsgefährdung dar, auf die die SBV reagierte.

 

Stv. Niklaus fragt an, ob das Problem schlechter Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der Einzelhändler an Markttagen bekannt sei. Dies wurde bestätigt und der umfangreiche Austausch zum Thema skizziert.