Sitzung: 11.09.2014 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus, Wirtschaftsförderungs- und Liegenschaftsausschuss
Gremium: Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus, Wirtschaftsförderungs- und Liegenschaftsausschuss
Protokoll:
Stv. Wetterau fragt an, warum auf der
rechten Seite am Ginsterweg eine Ladezone eingerichtet wurde, trotz der
bestehenden Parknot.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die sachliche
Zuständigkeit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde ergibt sich aus § 44 der
Straßenverkehrsordnung (StVO). Die SVB entscheidet nach § 45 StVO über
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen.
Auf dem Ginsterweg
wurde die Anordnung getroffen, auf 2 Parkplätzen eine Ladezone einzurichten.
Diese Maßnahme wurde vom Betriebshof umgesetzt.
Es müssen sich weder
Wirtschaftsbetriebe noch Anwohner beschweren, weil die Parkplätze weiterhin für
Jedermann nutzbar sind.
Die Ladezone wurde
begrenzt auf Mo-Fr von 7-16 Uhr. Ansonsten stehen die Parkplätze den Anwohnern
nach wie vor zur Verfügung.
Die Maßnahme wurde notwendig,
weil ständig Lieferanten, DHL etc. auf der Fahrbahn parkten und der fließende
Verkehr dahinter auf die Gegenfahrbahn ausweichen mussten, ohne den
Kurvenbereich des Ginsterweges überhaupt einsehen zu können. Diese Tatsache
stellte eine Verkehrsgefährdung dar, auf die die SBV reagierte.
Stv. Niklaus fragt an, ob das Problem schlechter Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der Einzelhändler an Markttagen bekannt sei. Dies wurde bestätigt und der umfangreiche Austausch zum Thema skizziert.