Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Planungs- und Umweltausschuss

 

 


Protokoll:

 

Stv. Greeff regt an, während der Haaner Kirmes die Umleitung des Kfz.-Verkehrs aus Hilden in Richtung der A 46 nicht über die Hochdahler Straße zu führen, sondern weiter stadteinwärts über die Querspange. Es sei zu erwarten, dass der durch die Baustelle des Kreisverkehrs am Ginsterweg bedingte Rückstau der Linksabbieger an der Einmündung der Hochdahler Straße in die Flurstraße auch die Rechtsabbieger des Umleitungsverkehrs behindert.

Weiterhin regt er an, die Baustelle „Kreisverkehr Flurstr./Ginsterweg“ während der Haaner Kirmes zu unterbrechen. Es sollten zwei Fahrspuren provisorisch eingerichtet werden, um so den zu erwartenden Mehrverkehr bewältigen zu können.

 

TA Mering erläutert, dass eine geänderte Beschilderung eher zur Verunsicherung der Autofahrer führt und rät von einer Änderung der Beschilderung ab. Die Verwaltung sagt aber zu, die verkehrliche Entwicklung zu beobachten um ggfs. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen.

Die Unterbrechung der Arbeiten am Kreisverkehr während der Haaner Kirmes führt zu einer entsprechend längeren Bauzeit und höheren Kosten, so dass auch hiervon abzuraten sei.

 

 

 

Herr Dr. Reisewitz fragt für den Seniorenbeirat, ob der Einbau von taktilen Bodenbelägen, so wie in der Königstraße aktuell eingebaut, bei der Anlage von Fußgängerquerungen zukünftig Standart sei.

Er fragt weiterhin, ob nach der Sanierung des Hallenbades eine Führung für interessierte Bürger vorgesehen sei.

 

TA Mering bejaht den ersten Teil der Frage. TBgo Alparslan erläutert zum 2. Teil, dass in erster Linie die Haustechnik und die Dachhaut erneuert wurden, welche für eine öffentliche Führung nicht so attraktiv seien.

 

 

 

Stv. Dürr regt an, auf der A 46 vor der Ausfahrt Haan-West eine ergänzende Hinweistafel auf die Baustelle des Kreisverkehrs Flurstraße anzubringen.

 

TBgo Alparslan erläutert, dass ein solches Schild schon auf Grund der hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn nur schwer zu erfassen sei, eher zur Verwirrung beiträgt und deshalb nicht durchführbar sei. 

 

 

 

Stv. Schniewind führt unter Hinweis auf die Anfrage der WLH vom 06.09.2014 aus, dass lt. eines Vortrags des Herrn Heinze (Straßen NRW) vom 04.09.2014 noch Fördergelder zur Straßensanierung zur Verfügung stünden, ob die Verwaltung hierzu Anträge gestellt habe und ob das Programm des TÜV Rheinland „Intelligentes kommunales Straßenerhaltungsmanagement“ der Verwaltung bekannt sei.

 

TA Mering führt aus, dass keine Fördertöpfe zur Straßensanierung bestehen und dem zu Folge keine Anträge gestellt wurden. Das angesprochene Programm existiert nicht als Softwareprodukt, sondern lediglich als Dienstleistung durch Personal des TÜV. Die Verwaltung verfahre aber bereits seit Jahren dem entsprechend.

 

Bgo. Alparslan ergänzt, dass die Fördermöglichkeiten nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ausgelaufen seien. Die Verwaltung werde zum Thema nicht abgerufene Fördermittel Kontakt mit Herrn Heinze aufnehmen und danach berichten.