Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Planungs- und Umweltausschuss

 

 


Protokoll:

 

Frühfahrten auf der Linie SB50

TA Sangermann berichtet über die von der Rheinbahn umgesetzte, morgendliche Taktverdichtung der Buslinie SB 50.

 

 

 

Stv. Greeff weist darauf hin, dass die Fußgängerampel an der Jaubank keine Rotphase mehr zeigt bzw. außer Betrieb sei.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Ampel tritt nur noch auf Anforderung durch die Fußgänger in Funktion; ansonsten bleibt sie dunkel (aus). Bei Anforderung von „Grün“ für den Fußgänger erhält der Autofahrer „Rot“. Nach Ende der Grünphase für den Fußgänger erlischt das Signal, die Ampel ist dann wieder aus. Der Autofahrer ist hier im Gegensatz zur vorherigen Regelung generell untergeordnet, weil vor der Ampel das Verkehrsschild Nr. 205 „Vorfahrt gewähren“ steht. Diese Änderung der Verkehrsregelung entstammt einer Forderung aus dem damaligen BVVFA, und wurde jetzt vom Landesbetrieb Straßen.NRW umgesetzt.

 

 

 

Stv. Lemke weist darauf hin, dass die nächste Sitzung des SUVA im Gemeindehaus der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde in Gruiten stattfinden wird.