Beschluss:

 

„1.   Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Gewerbegebiet Düsselberger Straße“ ist gemäß § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.

 

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-Gruiten. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die Düsselberger Straße im Norden, durch die Thunbuschstraße im Osten, den Neandertalweg im Süden und durch die Leichtmetallstraße im Westen. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2.    Den Planungszielen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 92 wird zugestimmt. Sie sind dem weiteren Verfahren zur Aufstellung der Bauleitplanung zu Grunde zu legen.

 

3.    Da die Voraussetzungen des § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) erfüllt sind, wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB verzichtet.“

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.