Sitzung: 09.09.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Planungs- und Umweltausschuss
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 61/014/2014
Beschluss:
„1. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Gewerbegebiet
Düsselberger Straße“ ist gemäß § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach §
13 BauGB aufzustellen.
Das
Plangebiet befindet sich in Haan-Gruiten. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt
durch die Düsselberger Straße im Norden, durch die Thunbuschstraße im Osten,
den Neandertalweg im Süden und durch die Leichtmetallstraße im Westen. Die
genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Den Planungszielen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 92
wird zugestimmt. Sie sind dem weiteren Verfahren zur Aufstellung der
Bauleitplanung zu Grunde zu legen.
3. Da die Voraussetzungen des § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren)
erfüllt sind, wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3
(1) und § 4 (1) BauGB verzichtet.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.