Beschluss:

 

„1.   Die Kreuzung Düsseldorfer Straße / Erkrather Straße / Leichlinger Straße ist zu einem unsignalisierten Knotenpunkt mit geschwindigkeitsreduzierenden Elementen umzubauen. Die genaue Ausführung ist im weiteren Verfahren mit Straßen NRW abzustimmen.

2.    Die Erkrather Straße ist auf der Brücke über den Sandbach zu sperren. Eine entsprechende Beschilderung ist vorzusehen.

3.    Für den Fall, dass sich herausstellen sollte, dass der Knotenpunkt aus Gründen der Verkehrssicherheit doch mit einer Signalanlage ausgestattet werden muss, ist im Rahmen des noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages dem Investor aufzugeben, die Kosten einer nachträglichen Ampelinstallation zu tragen. Die Sperrung der Straßen wird nach einem Jahr überprüft. Sollte die Sperrung aufgehoben werden, sind 5 Berliner Kissen zur Einhaltung der Tempo 30 – Zone im Verlauf der Erkrather Straße aufzubringen. Auch dieses ist mit dem Investor im städtebaulichen Vertrag zu regeln.

4.    Im Bereich des Forstweges werden zur Geschwindigkeitsregulierung zwei Pflanzbeete errichtet. Die genaue Lage ist im weiteren Verfahren zu bestimmen.

5.    Die vorgelegten baulichen Maßnahmen in der B 228 zur Erschließung des Baumarktes und der Fachmärkte werden zur Kenntnis genommen. Die konkrete Ausführungsplanung ist mit Straßen NRW abzustimmen und im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zu sichern.

6.    Die neue Anbindung des geplanten Wohngebietes an die Ohligser Straße wird zur Kenntnis genommen. Die konkrete Ausführungsplanung ist mit Straßen NRW abzustimmen und im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zu sichern.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Rehm beantragt, unter Beschlussziffer 2 die Variante 3 aus Vorlage 61/013/2014 zur Abstimmung zu stellen.

 

Stv. Dürr formuliert daraufhin einen Beschlussvorschlag zu Beschlussziffer 2, wonach der Beschluss zur ursprünglichen Beschlussziffer 3 obsolet würde. Sein weitergehender Antrag, die Beschlussziffer 1 mit der Installation eines Kreisverkehrs abzustimmen, wird mit 7 Ja- und 10 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Stv. Lukat beantragt unter Beschlussziffer 1 den Umbau zu einem unsignalisierten Knotenpunkt.

 

Stv. Greeff empfiehlt dem Investor im Falle dieser Variante über einen städtebaulichen Vertrag aufzugeben, die Kosten einer nachträglichen Ampelinstallation tragen zu müssen.

 

Bgo. Alparslan möchte den Einbau der Berliner Kissen durch den Investor im städtebaulichen Vertrag festschreiben für den Fall , dass nach Ablauf eines Jahres die Sperrung der Erkrather Straße doch aufgehoben wird.

 


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.) 15 Ja- und 2 Nein-Stimmen

 

zu 2.) einstimmig

 

zu 3.) 8 Ja- und 7 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen

 

zu 4.) 13 Ja- und 1 Nein-Stimme bei 3 Enthaltungen

 

zu 5.) einstimmig

 

zu 6.) einstimmig