Gremium: Sozial- und Integrationsausschuss, Sozialausschuss

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Sozial- und Integrationsausschuss empfiehlt dem nächsten HFA / Rat, die Ver­waltung zu beauftragen, Bestandsimmobilien auf dem freien Markt, insbesondere betreffend das „Haus Westfalen“ / Landesfinanzschule, für Ankauf und Anmietung für Flüchtlinge zur Beschlussfassung vorzulegen sowie die Auswirkung der Änderung baurechtlicher Vorschriften darzustellen.

 


Protokoll:

 

1. Bgo. Formella stellt die aktuellen Fakten dar,

- derzeit seien 183 Flüchtlinge untergebracht, für kommende Woche seien weitere 11 Personen zugewiesen worden,

- die ursprüngliche Planung aus Frühjahr 2014 (siehe auch Szenario 2 aus Vorlage 65/070/2014) mit 170 Per­sonen zu Ende d. J. sei somit bereits überschritten, es müsse davon ausgegangen werden, dass diese Entwicklung sich fortsetze,

- das neue Wohncontainergebäude Ellscheid II sei mit den vorgenannten zusätzli­chen Zuweisungen weitgehend belegt und

- derzeit stünde nur eine freie Ressource (ehem. Musikschule Dieker Str. mit 30 - 40 Plätzen – abhängig von den Familienstrukturen) zur Verfügung.

Sie reflektiert die Beschlusslage vom 06.05.2014 und führt aus, zum Standort „Kampheider Str.“ werde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 25.11.2014 der Aufstellungsbeschluss vorgelegt.

Der Beschlussvorschlag „Neandertalweg“ sei bei Erarbeitung der Vorlage eine not­wendige Maßnahme gewesen. Inzwischen habe sich aus einem Gespräch des Pla­nungsamtes mit dem Kreis am letzten Freitag der Umstand ergeben, dass eine Nut­zung des Standortes „Neandertalweg“ für 2 – 3 Jahre rechtlich möglich und optional 5 Jahre Nutzungsdauer vorstellbar seien. Im Hinblick auf die erforderlichen erheblichen Finanzmittel (Miete bzw. Kauf rd. 1,8 Mio. € plus rd. 0,2 Mio. € für Herrichtung) sei eine kurzzeitige Nutzung des Standortes finanziell nicht zu rechtfertigen.

In der Vorlage seien die aktuellen Standorte und die teilweisen Problemlagen darge­stellt.

Zum Beschlussvorschlag 2. der Vorlage 51/022/2014 führt sie aus, im Haushalt 2014 seien keine investiven Mittel für eine neue Unterkunft enthalten, deshalb und um kurzfristig handeln zu können, sei die Unterscheidung hinsichtlich der kurzeitigen Anmietung mit anschlie­ßender Kaufoption dargestellt worden.

 

Bürgermeister vom Bovert erklärt, die Verwaltung versuche, eine weitere schriftliche Zusage zu erhalten, vorbehaltlich der Zustimmung der „Unteren Landschaftsschutz­behörde Kreis Mettmann“ könne eine Nutzung für 5 – 8 Jahre erfolgen. Jetzt solle eine Empfehlung für den Standort „Neandertalweg“ erfolgen, ohne diese Empfehlung seien weitere Veranlassungen nicht möglich.

 

AM Schneider führt aus, in der Vorlage sei die Möglichkeit einer Umsetzung der Containeranlage angesprochen und fragt, ob diese Umsetzung später erfolgen könne, wenn die Containeranlage Ellscheid I abgängig sei.

 

Bürgermeister vom Bovert erklärt, diese Frage zur Umsetzung sei grundsätzlich zu bejahen, jedoch seien Details hierzu zu klären.

 

1. Bgo. Formella erläutert, die Wohncontaineranlage Ellscheid I werde so lange wie möglich genutzt. Bei unveränderter Entwicklung der Flüchtlingszahlen werde auch die vorgesehene Wohncontaineranlage Kampheider Str. mittelfristig nicht ausreichen, es werde dann ein zusätzlicher Standort erforderlich werden.

 

Stv. Mentrop erklärt, eine Nutzungsdauer für 2 – 3 Jahre am Standort Neandertalweg sei unwirtschaftlich. Eine Nutzungsdauer von 5 – 8 Jahre sei ein neuer Aspekt und erfordere in der Fraktion eine neue Bewertung.

Die Diskussion über finanzielle Angelegenheiten sei nicht im Sozial- und Integrati­onsausschuss, sondern an anderer Stelle zu führen.

Er beantrage für die CDU-Ratsfraktion folgende Beschlussfassung:

„Der Sozial- und Integrationsausschuss empfiehlt dem nächsten HFA / Rat, die Ver­waltung zu beauftragen, Bestandsimmobilien auf dem freien Markt für Ankauf und Anmietung für Flüchtlinge zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 

Bürgermeister vom Bovert erklärt, die Prüfungen zu Bestandsimmobilien nehme die Verwaltung als laufendes Geschäft wahr.

 

AM Metzger bittet um Sachstandsmitteilung zur Landesfinanzschule.

 

Der Vorsitzende führt aus, Gespräche mit dem Land ließen den Schluss zu, die Signalisierung eines ernsthaften Interesses zur Anmietung des Internatsgebäudes der Landesfinanzschule könne zu einem akzeptablen Angebot durch die Bau- und Liegenschaftsverwaltung NRW (BLB) führen. Die Verwaltung solle mit dem BLB Gespräche führen um die Konditionen für eine separierte Anmietung auszuloten. Diese separierte Anmietung sei u. U. gegenüber dem Neandertalweg finanziell güns­tiger. Folgend könnten der Standort Kampheider Str. in Ruhe weiter entwickelt und ggf. andere, neue Standorte bewertet werden. Bei der Standortbetrachtung sei auch die soziale Komponente zu bewerten, er verweise auf einen entsprechenden Artikel unter Süddeutsche.de (siehe Anlage).

 

Bürgermeister vom Bovert führt aus, betreffend die Landesfinanzschule sei die Mög­lichkeit für eine separierte Anmietung recht unwahrscheinlich, da die Infrastruktur nicht separiert sei. Er halte es nicht für zielführend, wenn dem Vorsitzenden Informa­tionen vorlägen, die der Verwaltung nicht bekannt seien und bittet, diese Informatio­nen anzureichen. Er halte es nicht für richtig, wenn der BLB als zuständige Behörde gegenüber der Verwaltung eine Erklärung abgäbe und dieses dann auf Grund anderer Informationen im Ausschuss hinterfragt werde. Ausschuss und Verwaltung hätten ein gemeinsames Ziel.

 

Der Vorsitzende erklärt, die Verhandlungsführung der Verwaltung habe das Thema nicht weitergebracht. Er behalte sich als Ausschussvorsitzender vor, selbst nachzu­haken. Die Verwaltung sei mehrmals aufgefordert worden, Fragen im Zusammen­hang mit der Anmietung zu klären. Auch sei durch den Ausschuss bereits dargelegt worden, eine Bodenplatte für 200.000 € am Standort Neandertalweg halte man für zu teuer. Er sehe nicht, dass das Baudezernat das Problem erkannt habe. Angespro­chene Problemstellungen seien durch das Baudezernat bisher nicht einer Klärung zugeführt worden.

 

Stv. Sack erklärt, auch er bedaure, dass das Baudezernat nicht sehr unterstützend tätig werde. Der Vorschlag „Landesfinanzschule“ habe in den Ausschusssitzungen eine besondere Priorität gehabt. Der zentrale Standort sei auch wünschenswert unter dem Aspekt der Integration. Gegenüber dem Land solle jetzt das ernsthafte Interesse bekundet werden. Auch alle anderen denkbaren Lösungen stünden nicht kurzfristig zur Verfügung.

 

AM Schneider fragt, ob die beschlossenen baurechtlichen Änderungen für die Unter­bringung von Flüchtlingen zusätzliche Möglichkeiten ergäben, z. B. in einem Gewer­beobjekt an der Landstr.

 

Bürgermeister vom Bovert erklärt, auch Gewerbeobjekte stünden im Focus der Über­prüfung. Eine Zuarbeit bzw. Klärung durch das Baudezernat könne nur auf Grund von klaren Vorgaben durch den Ausschuss erfolgen. Er empfehle, den für das Baudezer­nat zuständigen Beigeordneten zur nächsten Sitzung einzuladen, auch um Zustän­digkeiten zu klären.

 

Stv. Sack hinterfragt, wann die Verwaltung über die Baurechtsänderungen informie­re - heute wäre zu hierzu eine gute Gelegenheit gewesen - und die bisherigen Planungen vor dem Hintergrund der Rechtsänderungen überprüft bzw. neu bewertet würden.

 

Bürgermeister vom Bovert führt aus, die Auswirkungen der Baurechtsänderungen seien verwaltungsintern noch nicht abschließend bewertet. Das Baudezernat könne in der nächsten Sitzung eine Auswertung vorlegen.

 

Stv. Mentrop erklärt, es sei nicht Aufgabe des Ausschusses, für die Flüchtlingsunter­bringung geeignete Gebäude bzw. Objekte zu finden, dies sei Aufgabe der Verwal­tung. Der Standort Landesfinanzschule müsse nunmehr abschließend durchgeprüft werden.

 

Stv. Sack beantragt zum Beschlussantrag der CDU-Ratsfraktion, diesen zu ergänzen um die Passagen „, insbesondere betreffend das „Haus Westfalen“ / Landesfinanz­schule,“ nach dem Wort „Markt“ und „sowie die Auswirkung der Änderung baurechtli­cher Vorschriften darzustellen.“ nach dem Wort „vorzulegen“.

 

Bürgermeister vom Bovert schlägt für die Darstellung der baurechtlichen Änderungen die Sitzung des Rates am 16.12.2014 vor.

 

Der Vorsitzende führt aus, dies solle am 25.11.2014 im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr erfolgen.

 

Der Vorsitzende bittet um Sachstandmitteilung zu dem Thema „Mietpreisbindung“ für die Anmietung von Wohnungen für Flüchtlinge.

 

1. Bgo. Formella verweist auf eine Mail des Landrats an den Bürgermeister, wonach die Stadt eigenverantwortlich im Rahmen des bestehenden Budgets / HSK handeln kann.

 

Der Vorsitzende dankt den Akteuren zur Umfeldverbesserung am Standort Ellscheid.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig