Protokoll:

 

Die Verwaltung berichtet, dass die Schulsozialarbeit bis zum 31.12.2014 über den Kreis finanziert werde. Danach entfalle die Refinanzierung, weil Schulsozialarbeit eine freiwillige Leistung sei. Somit müsse die 0,9 Stelle, die mit einem kw-Vermerk versehen sei und der Vertrag mit der Stelleninhaberin am 31.12.2014 endet, auslaufen. Einige Schulen hätten die Fortführung der Schulsozialarbeit beantragt, dementsprechend solle hierüber im Rahmen des Stellenplans 2015 beraten werden.

 

Herr Stracke hinterfragt die Nachhaltigkeit der Schulsozialarbeit und meint, man müsse auch mal fragen, was es koste, wenn man keine Schulsozialarbeit mache.

 

Die 1. Beigeordnete plädiert vor dem Hintergrund der wachsenden Flüchtlingszahlen eindeutig für die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit.

 

Der PR-Vorsitzende Butz weist darauf hin, dass der Vertrag der betroffenen Kollegin am 31.12.2014 auslaufe und eine Entscheidung jetzt getroffen werden müsse.