Beschluss:
Der Jahresabschluss 2012 der Stadt Haan wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
Der im Haushaltsjahr 2012 entstandene Jahresfehlbetrag von 547.945,70 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.
Die Ratsmitglieder entlasten gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig