Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der  Jahresabschluss 2012  der Stadt Haan wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

Der im Haushaltsjahr 2012 entstandene Jahresfehlbetrag von 547.945,70 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.

Die Ratsmitglieder entlasten gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012.

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig