Beschluss:

 

Für das Kindergartenjahr 2015/16 (01.08.2015 – 31.07.2016) wird als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NZW (KiBiz NRW) beschlossen, die in Anlage 1 aufgeführten Gruppen mit den dargestellten Betreuungsplätzen zu bilden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3 und 4 KiBiz NRW fristgerecht zum 15.03.2015 zu melden.

 


Protokoll:

 

Die Verwaltung fasst die Eckdaten / wesentlichen Plandaten der Jugendhilfeplanung zusammen und stellt die aktuelle Anmeldesituation dar (Auswertung KitaVM: siehe Anlage).

 

Der Vorsitzende bittet zur Aussage auf Seite 3 der Planungsunterlage, Eltern wünschten tendenziell geringere Betreuungszeiten, was die Verwaltung in dieser Angelegenheit unternehme.

 

Die Verwaltung führt aus, sie stehe hierzu mit den Trägern im Gespräch, u. a. sei die Sache bereits in der AG 78 thematisiert worden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig