Beschluss:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzung der Stadt Haan über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege in der Fassung der Anlage A, ausgeklammert § 8 Abs. 6 lit. b). Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die Auswirkung der Streichung der Rege­lung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015 bzw. Rates am 03.02.2015 darzustellen.

 

2.    Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt:

Der Rat der Stadt Haan beschließt die Satzung der Stadt Haan über die Erhe­bung von Elternbeiträ­gen für die Inanspruchnahme von Kin­derta­geseinrichtun­gen in der Stadt Haan und Kindertagespflege in der Fas­sung der Anlage B.

 


Protokoll:

 

Die Verwaltung führt aus, die vorgelegte Satzung zur Kindertagespflege sei weitgehend im Konsens mit der IG Kindertagespflege Haan unter Einbindung des JHA-Vorsitzenden erarbeitet worden. Die jetzt vorgelegte Elternbeitragssatzung sei nur redaktionell überarbeitet worden, um für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege eine gemeinsame Beitragsgrundlage zu schaffen. Die Beitragsstaffelung und die Beitragssätze blieben jetzt unverändert. Festzuhalten sei jedoch, die abschließende Auffassung über die Höhe der Elternbeiträge bliebe den Haushaltsberatungen 2015 vorbehalten, die Verwaltung werde zu den Haushaltsberatungen eine Vorlage zur Anpassung vorlegen.

 

AM Tappen erklärt, zu § 8 Abs. 6 lit. b) der Satzung zur Kindertagespflege habe es zwischen IG Tagespflege und Verwaltung eine unterschiedliche Auffassung gegeben. Die IG Tagespflege schlage vor, die genannten 4 Kalenderwochen auf 6 Wochen zu erweitern bzw. den Passus gänzlich zu streichen.

 

Nach intensiver Aussprache über das Für und Wider der angesprochenen Regelung, deren Ausweitung bzw. Streichung verständigt sich der Ausschuss auf den Auftrag an die Verwaltung, die Auswirkung der Streichung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015 darzustellen.

 

AM Dr. Pech erläutert, im Kinderbildungsgesetz seien die Kindpauschalen für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen mit einer Erhöhung um jährlich 1,5 % versehen. Er bitte um Auskunft, ob die Leistung an die Tagespflege im Umfang von derzeit 6 € je Betreuungsstunde für die Zukunft festgeschrieben sei.

 

Die Verwaltung erläutert, in der Abstimmung mit der IG Kindertagespflege habe man jetzt auf eine Dynamisierung der Leistung verzichtet. Vereinbart worden sei, gemeinsam die Entwicklung zu beobachten und bei Bedarf über eine Anpassung ins Gespräch zu gehen.  

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig