Sitzung: 10.02.2009 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: 51/019/2009
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschliesst:
Der Bürgerantrag nach § 24 GO NRW i.V.m. § 11 der Hauptsatzung der Stadt Haan des Herrn Klaus Negro, Turnstr. 37, ohne Datum, (Anlage 1) eingegangen am 10.11.2008, wird abgewiesen.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt HFA und RAT:
1. Die Richtlinien über die Höhe von Teilnehmerbeiträgen für die örtliche Ferienmassnahme „Stadtranderholung“ werden wie folgt geändert:
Teilnehmerbeitrag (€)
Jahreseinkommen 1. Kind 2. Kind 3. Kind (und weitere)
über 75.000 300,00 260,00 220,00
bis 75.000 280,00 240,00 200,00
bis 62.000 260,00 220,00 180,00
bis 50.000 240,00 200,00 160,00
bis 37.000 180,00 140,00 100,00
bis 25.000 90,00 60,00 45,00
bis 12.300 50,00 35,00 25,00
Betragsbefreiung ------- ------- -------
(bei Bezug von Öffentlicher
Hilfe zum Lebensunterhalt)
2. Die Änderung der Richtlinien tritt am 01.01.2010 in Kraft.
JugRef Köhler erläutert die Vorlage der Verwaltung.
Der Jugendhilfeausschuss folgt den Ausführungen der Verwaltungsvorlage. Einerseits soll der Teilnehmerbeitrag nicht höher ausfallen als der tatsächliche finanzielle Einsatz der pro Teilnehmer geleistet wird. Dieser Einsatz liegt z.Zt. bei 300,00 €. Andererseits liegt eine Stärke der Haaner Stadtranderholung in ihrer guten sozialen Durchmischung. Eine überproportionale Anhebung der Beiträge im oberen Einkommenssegment hätte mit grösster Wahrscheinlichkeit eine deutliche Verschiebung der Teilnehmerstruktur zur Folge.
Zur Wahrung der Rechtssicherheit im bereits laufenden Anmeldeverfahren soll die Veränderung der Teilnehmerbeiträge erst 2010 wirksam werden.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen (12 ja, 1 Enthaltung)