Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschliesst:

 

Der Bürgerantrag nach § 24 GO NRW i.V.m. § 11 der Hauptsatzung der Stadt Haan des  Herrn Klaus Negro, Turnstr. 37, ohne Datum, (Anlage 1) eingegangen am 10.11.2008, wird abgewiesen.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt HFA und RAT:

 

1.   Die Richtlinien über die Höhe von Teilnehmerbeiträgen für die örtliche    Ferienmassnahme „Stadtranderholung“ werden wie folgt geändert:

 

      

Teilnehmerbeitrag (€)

 

      Jahreseinkommen          1. Kind            2. Kind          3. Kind (und weitere)          

 

      über  75.000                  300,00            260,00            220,00 

 

      bis     75.000                  280,00            240,00            200,00

 

      bis     62.000                  260,00            220,00            180,00

 

      bis     50.000                  240,00            200,00            160,00

 

      bis     37.000                  180,00            140,00            100,00                  

 

      bis     25.000                    90,00              60,00              45,00

 

      bis     12.300                    50,00              35,00           25,00                               

 

      Betragsbefreiung              -------              -------             -------

      (bei Bezug von Öffentlicher

         Hilfe zum Lebensunterhalt)

 

 

 

2.   Die Änderung der Richtlinien tritt am 01.01.2010 in Kraft.

 

 


 

JugRef Köhler erläutert die Vorlage der Verwaltung.

 

Der Jugendhilfeausschuss folgt den Ausführungen der Verwaltungsvorlage. Einerseits soll der Teilnehmerbeitrag nicht höher ausfallen als der tatsächliche finanzielle Einsatz der pro Teilnehmer geleistet wird. Dieser Einsatz liegt z.Zt. bei 300,00 €. Andererseits liegt  eine Stärke der Haaner Stadtranderholung in ihrer guten sozialen Durchmischung. Eine überproportionale Anhebung der Beiträge im oberen Einkommenssegment hätte mit grösster Wahrscheinlichkeit eine deutliche Verschiebung der Teilnehmerstruktur zur Folge.

Zur Wahrung der Rechtssicherheit im bereits laufenden Anmeldeverfahren soll die Veränderung der Teilnehmerbeiträge erst 2010 wirksam werden.


Abstimmungsergebnis:

 

 

mehrheitlich beschlossen  (12 ja, 1 Enthaltung)