Beschluss:

 

Für das Kindergartenjahr 2015/16 (01.08.2015 – 31.07.2016) wird als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NZW (KiBiz NRW) beschlossen, die in Anlage 1 aufgeführten Gruppen mit den dargestellten Betreuungsplätzen zu bilden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3 und 4 KiBiz NRW fristgerecht zum 15.03.2015 zu melden.

 

 


Protokoll:

 

Angesichts der Tatsache, dass nur eine Haaner KiTa noch eine 25-Stunden-Betreuung anbiete, fürchtet Stv. Ruppert, es könne auf diese Weise Druck auf die Entscheidungsfreiheit der Eltern ausgeübt werden.

 

Stv. Sack macht deutlich, dass die AG 78 sich bereits dieses Themas angenommen habe und es kritisch weiter verfolge. Unbestritten sei aber eine geringere Nachfrage nach 25-Stunden-Betreuung.

 

Stv. M. Klaus wirft ein, das eigentliche Problem sei die immer noch nicht ausreichenden 45-Stunden-Plätze in Haan.

 

Stv. Ruppert fragt, ob diese Finanzplanung im Haushaltssicherungskonzept implementiert sei, was durch StOVR Thal bestätigt wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig