Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

1.       folgende Daten an das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zu melden:

a)     Der zusätzliche Ausbaubedarf für Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren beträgt insgesamt 94 Plätze, davon entfallen neu zu schaf­fende 67 Plätze auf Kindertageseinrichtungen und 27 neu zuschaffende Plätze auf die Kindertagespflege.

b)     Der Gesamtanteil der Kindertagespflege an den Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren beträgt 30 %.

c)     Die beabsichtigte Bedarfsquote für unter Dreijährige insgesamt  beträgt 37 %.

d)     Die Höhe der Kosten für Neubau-, Ausbau- und Umbaumaßnahmen sowie für Ausstattungsbedarfe beträgt 1,25 Mio. €.

2.   zusammen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Haan Maßnahmen zu prüfen und zu entwickeln, das Ausbauziel zu erreichen und den Jugendhilfeaus­schuss über den Fortgang regelmäßig zu informieren.

 

 

 


 

 

Bgo. Formella weist auf die erhebliche Planungsunsicherheit hin, die an vielen Stellen der Verwaltungsvorlage deutlich wird. So ist z.B. der mittel- oder langfristige Bedarf im Siedlungsgebiet „Hasenhaus“ zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum zu beziffern, wird aber hoch eingeschätzt. Der anstehende Planungsprozess ist nur im ständigen Dialog mit den Trägern zu bewältigen.

Der erforderliche Investitionsbedarf für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren bis zum Jahr 2013 belastet den Haushalt 2009 noch nicht, da erst der Umfang möglicher Fördermittel abzuwarten ist.

Die Frage der dauerhaften Gewährleistung von Investitionen muss ständig auf der Agenda stehen, ggf. sind zeitnah Korrekturen vorzunehmen, eine stetiger Investment-Abgleich ist –auch im Sinne der Träger-  unerlässlich.

Im Bereich der Versorgung in Tagespflege ist Haan wegen der aktuellen Bezahlung nicht gut aufgestellt. In der nächsten Sitzung des JHA am 10.03. soll dazu eine Vorlage eingebracht werden.

 

Stv. Klaus fragt nach der Situation von Kindern über 3 Jahren, die in Gruiten aktuell nicht versorgt sind.

 

StOVR Thal verdeutlicht, dass es in der heutigen Diskussion der Vorlage ausschliesslich um Kinder unter 3 Jahren geht. In der nächsten Sitzung des JHA am 10.03. steht die gesamte Kindergarten-Bedarfsplanung auf der Tagesordnung. Dorthin gehören die Sicherung des Rechtsanspruchs und die diesbezüglich besondere Problemstellung in Gruiten. Für das Gebiet Hasenhaus ist z.Zt. nicht überschaubar, wie sich die weitere Entwicklung mittelfristig darstellen wird. Es ist richtig, dass in Gruiten generell weiterer Bedarf an Plätzen für Kinder ab 3 Jahren besteht.

 

Stv. Goetze legt besonderen Wert auf eine bedarfsgerechte Versorgung in Gruiten und bittet die Verwaltung möglichst schnell in diesem Sinne tätig zu werden. Die CDU begrüsst bei den angestrebten Versorgungsquoten für U3 besonders die nach oben ausgerichtete Planung. Ein grosses Anliegen ist ihr insbesondere eine Anhebung der Sätze für Tagesmütter/-väter, da Haan im kreisweiten Vergleich „ganz hinten“ liegt.

Sie bittet die Verwaltung um eine diesbezügliche Vorlage zur nächsten Sitzung des JHA.

 

Stv. Wetterau möchte hinsichtlich der Ausweisung einer zusätzlichen Fachkraftstelle im Bereich Tagespflege der Beratung des Stellenplans 2010 nicht vorgreifen. Im Rahmen ordentlicher Finanzwirtschaft werden die finanziellen Spielräume in den nächsten 2-3 Jahren etwas enger. Es sollte daher auch noch einmal intensiv geprüft werden, was aus dem vorhandenen Stellenpool heraus zusätzlich leistbar ist.

 

AM Schüffner regt an, die Werbung für Tagepflegestellen deutlich zu intensivieren.

Sie sieht die Notwendigkeit, bei der mittelfristigen Planung zu berücksichtigen, dass nach 1990 nur noch relativ schwache Jahrgänge in das „Reproduktionsfähige Alter“ kamen.

 

Vors. Sack sieht den Ausbau der Tagespflege als unumgänglich an. Allerdings besteht in den Jugendämtern hier oft ein personelles Missverhältnis. Mehr Angebote der Tagespflege bedeuten gleichzeitig mehr Bedarf an Personal in Jugendämtern.

Zum Thema U3 gilt: „Wer nichts beantragt, kriegt auch nachher nichts!“ Er erinnert daran, dass Haan schon beim Rechtsanspruch leer ausgegangen ist und man daraus gelernt haben sollte. Details sind zur Zeit unwichtig, die Bedarfsplanung muss jetzt eng an die Jugendhilfeplanung gekoppelt werden. Es handelt sich dabei um einen intensiven Prozess, in dessen Verlauf immer wieder an „Stellschrauben zu drehen ist“, richtig ist es als Basis von einer konservativen Schätzung auszugehen.

Als „Knackpunkt“ sieht er jedoch die aktuell gültige Staffelung der Elternbeiträge in den Bereichen 0-3 und 3-6 Jahre. Hier steht die  Barriere „Alte Denke“ einer familien- freundlichen Gestaltung entgegen.

 

AM Gitzler sieht erhebliche Unsicherheiten der Bedarfsrechnung. Natürlich macht es Sinn, wenn Bgo. Formella bei der Ermittlung des künftigen Bedarfs auf die sichere Seite geht, allerdings kann man auch auf unterschiedliche Zahlen kommen. Für die Träger ist es schwierig, auf steigenden Bedarf zu reagieren, da der Träger allein das Risiko trägt.

 

Bgo. Formella betont die Notwendigkeit, jährlich „draufzuschauen“. Wir betrachten jetzt   den Zeitraum 2009/2010 und müssen die Entwicklung beobachten. Priorität besitzt die Vernetzung in der Kommunikation mit dem Ziel, die Trägervielfalt zu erhalten.

Die Diskussion um die Schaffung einer 0,5 Stelle im Bereich Tagespflege kann verwaltungsintern bis Oktober d.J. zurückgestellt werden, womit Pkt. 3 des Beschlussvorschlags entbehrlich wird, allerdings mit der Zusage, diesen im Rahmen der Stellenplanberatung 2010 erneut zu behandeln.

 

Stv. Wetterau möchte so auch mit der Personaldiskussion im nächsten TOP verfahren.

 

Bgo. Formella gibt zu bedenken, dass bei Verzicht auf eine zusätzliche 0,5 Stelle im BSD möglicherweise gesetzliche Aufgaben nicht mehr zu erfüllen sind und die Verwaltung dafür keine Verantwortung übernehmen kann. Die Arbeitserledigung erfolgt derzeit über die Anordnung von Überstunden. Die Personalressource für das Frühwarnsystem ist für dessen Realisation unverzichtbar.

 

AM Andres-Zindler möchte wissen, was die Stadt Haan unter „U3-Betreuung“ versteht.

KiBiz ermöglicht keine qualitativ gute Betreuung. Wie soll die Qualität der Betreuung in Haan sicher gestellt werden?

 

Vors. Sack betrachtet Qualität als kommunale Entscheidung. Mancherorts geht die Entwicklung zurück zur „kleinen altersgemischten Gruppe“. Die Auseinandersetzung mit Qualitätsmassstäben ist nur „vor Ort“ sinnvoll.

Er bittet um Abstimmung des Beschlussvorschlags in den Punkten 1 + 2. Punkt 3 wird von der Verwaltung automatisch wieder auf die Tagesordnung gesetzt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen