Beschluss:
Die ab 01.04.2015 in Haan geltende Vergnügungssteuersatzung
wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen. Die in der Ratsvorlage
aufgeführte Begründung zur Erhöhung des Vergnügungssteueraufkommens wird vom
Rat der Stadt Haan ausdrücklich zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig