Beschluss:

 

Für das Kindergartenjahr 2015/16 (01.08.2015 – 31.07.2016) wird als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NZW (KiBiz NRW) beschlossen, die in Anlage 1 aufgeführten Gruppen mit den dargestellten Betreuungsplätzen zu bilden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3 und 4 KiBiz NRW fristgerecht zum 15.03.2015 zu melden.

 

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig