Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 8, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

 „ 1.  Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 168 „Technologiepark Haan|NRW, 2. Bauabschnitt“ in der Fassung vom 21.01.2015 mit seiner Begründung in der Fassung vom 21.01.2015 wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich im Süden des Ortsteils Gruiten an der Windfoche.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flächen

- östlich des Verbindungsweges zwischen der Niederbergischen Allee an der Hofschaft Kriekhausen und der Millrather Straße,

- südlich der Millrather Straße, der Ortslage Windfoche und der Gruitener Straße, beginnend von der Einmündung des Verbindungsweges nach Kriekhausen bis zum Kreisverkehr mit der Umgehungstraße K20n im Osten, wobei die Verkehrsfläche der Millrather und Gruitener Straße zum Teil zum Plangebiet gehört,

- westlich und nördlich der neu geplanten Haupterschließungsstraße zwischen dem Kreisverkehr K 20n/Gruitener Straße und dem Anschluss an die Niederbergische Allee,

- sowie zwischen der Autobahn A 46 und der neu geplanten Haupterschließungsstraße gelegene Landschaftsteile.

Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2. Der beschlossene Entwurf mit seiner Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Lukat unterstreicht die Ablehnung des Projektes durch die WLH-Fraktion aufgrund der erheblichen Mehrkosten, die das Projekt regelmäßig produziere.

 

Auch die GAL-Fraktion lehnt das Projekt ab, weil das letzte Stück Gewerbefläche verbraucht werde und es viele offene Fragen z.B. bei der Umsiedlung des Kiebitz gebe.

 

Sprecher der Fraktionen von CDU, SPD und FDP sehen hierin eine notwendige Investition in die finanzielle Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Stabilisierung der Stadt, die mittelfristig eine Rendite abwerfe.


Abstimmungsergebnis:

 

29 Ja- und 8 Nein-Stimmen