Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

1. Der Sozial- und Integrationsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

2. Der Vertagungsantrag der CDU-Ratsfraktion betreffend den Ergänzungsbeschluss zum Haus „Rheinland“ wird abgelehnt.

3. Der Sozial- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Rat, in den Haushalt 2015 einen Planungskostenansatz, der im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 noch zu konkretisieren ist, für eine Teilnutzung des Hauses Rheinland der Landesfinanz­schule einzustellen und mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 


Protokoll:

 

1. Bgo. Formella führt in die Vorlage ein, berichtet über die aktuelle Entwicklung, zum Umsetzungssachstand der Ratsbeschlüsse betreffend die Standorte Neandertalweg, Leichlinger Straße, Kampheider Straße sowie des Hauses „Westfalen“ der Landesfi­nanzschule und gibt einen Ausblick auf die Einpla­nung im Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2015.

Sie führt aus, die Verwaltung sehe sich in der Pflicht, wie bisher, zur kontinuierlichen Berichterstattung über die Entwicklungen. Bei der Einschätzung der in 2015 zu erwartenden Flüchtlingszahlen sowie bei der entsprechenden Haushaltsplanung seien veränderte Rahmenbedingungen, wie z. B. die Festlegung sicherer Drittstaaten und der erleichterte Zugang zum Arbeitsmarkt, berücksichtigt worden. Derzeit gehe man für Ende 2015 von 290 und Ende 2016 von 360 Flüchtlingen aus. Sollten die Maß­nahmen des Bundes / Landes nicht greifen, werde die Verwaltung spätestens nach der Sommerpause nachbessern und ggf. zusätzliche Beschlüsse herbeiführen.

Sie dankt der Polizei und Caritas für die enge und gute Zusammenarbeit.

Der Vertreter des Caritasverbandes, Herr Sahler, führt aus, die Stadt Haan gehe mit Planung, Entwicklung und Umsetzung positiv um. Dies gilt besonders auch für die Standards in den Unterkünften, die durchweg als angemessen zu betrachten sind, auch wenn wegen der teilweisen räumlichen Enge nicht mehr überall Gemeinschafts­räume vorgehalten werden können.

Auch positiv zu vermerken sei, dass am Standort Landesfinanzschule nicht mehr als 60 Flüchtlinge im Haus „Westfalen“ / max. rd. 100 Flüchtlinge bei einer ggf. stattfin­denden Teilbelegung des Hauses „Rheinland“ zur Unterbringung vorgesehen sind. Ein Mehr schafft Konfliktsitu­ationen sowohl zwischen den Flüchtlingen, als auch gegenüber den Anwohnern.

Lobens- und anerkennungswert sei das große soziale ehrenamtliche Engagement in Haan, auf breiter Basis gäbe es Hilfsangebote zur Betreuung der Flüchtlinge.

Der Vorsitzende leitet zu der vor der Sitzung durchgeführten Besichtigung der Lan­desfinanzschule über und bittet die Verwaltung um eine zusammenfassende Ausfüh­rung.

TA Eden erläutert, die Landesfinanzschule umfasse im Wesentlichen drei Gebäude, das größte Haus „Rheinland“ umfasse rd. 3.800 qm Nutzfläche, das Haus „Westfa­len“ und das an der Kaiserstraße gelegene Schulungsgebäude jeweils rd. 1.800 qm Nutzfläche.

Das Haus „Westfalen“ könne zur Unterbringung von bis zu 60 Flüchtlingen herge­richtet werden. Das Gebäudemanagement habe sich den Standortort betreffend auf dieses Gebäude konzentriert. Der erforderliche Nutzungsänderungsantrag sei vorbe­reitet, hierfür sei nunmehr die hiesige Bauaufsicht Genehmigungsbehörde.

Das aus 2002 stammende Brandschutzkonzept sei zu überarbeiten, zur Ertüchtigung  gäbe es am 19.02.2015 einen ersten Termin.  

Sie erläutert die räumliche Herrichtung und führt aus, die vorhandenen sanitären Anlagen seien unter Zugrundelegung der üblichen Standards für rd. 70 Personen ausgelegt und entspräche vergleichbarer anderer Unterkünfte.

Nach Unterzeichnung des Mietvertrages werde die Verwaltung parallel zum Bauan­trag mit der Herrichtung beginnen. Den Herrichtungsaufwand wolle man so gering wie möglich halten, auch im Sinne einer schnellen Verfügbarkeit, eine Nachrüstung bei Bedarf sei jedoch möglich.

Das Haus „Rheinland“ könne theoretisch bis zu rd. 130 Personen aufnehmen. Für dieses Haus existiere ein älteres Brandschutzkonzept, das ggf. zu aktualisieren sei.  Nach einer ersten Einschätzung müsse mit größeren Brandschutzmängeln gerechnet werden. Gegenüber dieser Angelegenheit werde die Umsetzung des Ratsbeschlus­ses zu den Standorten Neandertalweg und Leichlinger Straße als vorrangig betrachtet.

Auf Frage von Stv. Sack, ob eine Teilnutzung des Hauses „Rheinland“ unproblemati­scher sei, führt sie aus, grundsätzlich sei eine Teilnutzung möglich, erfordere jedoch eine detaillierte Prüfung. Sie weise darauf hin, dass der Gebäudezuschnitt und das Erdgeschoss unübersichtlich seien.

Auf Frage von Stv. Kunkel-Grätz, wie die in der Vorlage genannten Instandhaltungs­kosten ermittelt worden seien, führt sie aus, Grundlage für die Berechnung sei ein Richtwert der KGSt mit differenzierter Berechnungsformel für Bestandsgebäude. Den geschätzten Aufwand halte sie daher für einigermaßen realistisch.

1. Bgo. Formella führt aus, die Verwaltung strebe den Mietbeginn 01.03.2015 an, vertragliche Details seien jedoch noch zu klären. Bis zur ersten Belegung müsse mit einer zweimonatigen Herrichtungszeit gerechnet werden.

Die Verwaltung beabsichtige, vor einer ersten Belegung die Anwohner, möglichst Ende März, umfassend zu informieren und mit diesen in den Dialog zu gehen, ver­gleichbar wie am Standort Bachstraße.

Betreffend die Diskussion um das Haus „Rheinland“ weise sie darauf hin, dass der Ratsbeschluss vom 03.02.2015 zur Nutzung der Landesfinanzschule für Flüchtlinge und die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Herrichtung von Unterbringungsplätzen nur das Haus „Westfalen“ betreffen.

Auf Frage von AM Schneider hinsichtlich des Termins zur Freiziehung der provisori­schen Unterkunft Bachstraße erklärt 1. Bgo. Formella aus, die Beendigung des Pro­visoriums bis Ende 2016 sei politischer Wille, um der dortigen Kindertageseinrichtung eine Entwicklungsperspektive zu geben sowie städtebauliche Angelegenheiten bzw. den Vermarktungsprozess angehen zu können. Sofern die Flüchtlingszuzüge auf dem hohen Niveau bleiben sollten, sei ggf. über einen zusätzlichen Standort für Flüchtlinge nachzudenken.

Der Vorsitzende führt aus, es solle über eine Info-Veranstaltung hinaus den Anwoh­nern sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Besichtigung des hergerichteten Gebäudes gegeben werden. Wenn es um das Haus „Rheinland“ gehe, solle in den Haushalt 2015 eine Verpflichtungsermächtigung eingestellt wer­den, um sich eine Handlungsoption für die Zukunft zu erhalten. Er bitte die Verwal­tung um Aus­kunft, ob zur nächsten Sitzung des Sozial- und Integrationsausschusses am 12.05.2015 betreffend das Haus „Rheinland“ eine Vorlage erstellt werden könne und wie die Notwendigkeit zu einem zusätzlichen Hausmeistereinsatz gesehen werde.

TA Eden erklärt, die Arbeitssituation lasse die vorlagenmäßige Aufbereitung für das Haus „Rheinland“ nicht zu, es sei denn, es werde anderes „geschoben“.

1. Bgo. Formella führt aus, eine zusätzliche Hausmeisterstelle sei erforderlich im Hinblick auf die Anzahl der Standorte (Ellscheid, Düsseldorfer Straße, Bachstraße Elberfelder Straße, Dieker Straße sowie Heidfeld und Dellerstraße für Wohnungs­lose) und Entwicklung der Flüchtlingszahlen auch unabhängig von der Landesfinanz­schule. Die Verwaltung werde einen entsprechen­den Vorschlag für den Stellenplan 2015 unterbreiten. Der Vorsitzende regt eine andere Lösung, wie die Beauftragung eines Dritten, nach Klärung an.

1. Bgo. Formella führt weiter aus, zum vorliegenden Mietvertrag sei festzustellen, dass die Laufzeit über drei Jahre de­finiert sei mit einer Verlängerungsoption für ein Jahr. Es bestehe somit die Notwen­digkeit rechtzeitig zu klären, was nach dieser Zeit werde.

Der Vorsitzende regt an, den Beschluss, der nur die Kenntnisnahme beinhalte, zu ergänzen um die Empfehlung an den Rat, in den Haushalt 2015 einen finanziellen „Merkposten“ einzustellen.

Stv. Sack erklärt, es solle für die Teilnutzung des Hauses „Rheinland“ ein Planungs­kostenansatz in den Haushalt 2015 eingesetzt werden, jedoch solle nicht von der angesprochenen Obergrenze von rd. 100 Flüchtlingen an einem Standort abgewi­chen wer­den. Es dürfe nicht zu Verschiebungen zwischen den Standorten kommen.

Stv. Metzger führt aus, wenn für den Standort die Obergrenze auf rd. 100 Flüchtlinge festgesetzt werde, solle für die Teilnutzung des Hauses „Rheinland“ ein Planungs­kostenansatz für 30 – 40 Personen im Haushalt 2015 Berücksichtigung finden.

1. Bgo. Formella fasst die bisherige Diskussion zusammen und führt aus, um eine Option für die künftige Teilnutzung des Hauses „Rheinland“ zu erhalten, sei ein empfehlender Beschluss an den Rat angezeigt. Dieser könne lauten:

„Der Sozial- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Rat, in den Haushalt 2015 einen Planungskostenansatz, der im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 noch zu konkretisieren ist, für eine Teilnutzung des Hauses Rheinland der Landesfinanz­schule einzustellen und mit einem Sperrvermerk zu versehen."

Stv. Mentrop und Stv. Morwind erklären, es sei unklar, in welchem Umfang mit weite­ren Flüchtlingszuweisungen zu rechnen sei. Die CDU-Fraktion habe diese Angele­genheit betreffend das Haus „Rheinland“ nicht beraten können, es werde Beratungs­bedarf angemeldet und Vertagung beantragt.

 

Der Vorsitzende unterbricht von 18:35 - 18:45 Uhr die Sitzung.

 

Stv. Sack erklärt, er sehe keinen Bedarf für eine neue inhaltliche Diskussion. Die Notwendigkeit, heute über den formulierten Ergänzungsbeschluss abzustimmen sei eindeutig. Man befinde sich in einer schwierigen Situation und es sei wichtig, auf der sicheren Seite zu sein.

Der Vorsitzende führt aus, ein Planungskostenansatz sei als Option für die Hand­lungsfähigkeit zu betrachten, wenn die Flüchtlingszahlen weiter steigen.

Stv. Mentrop erklärt, der Ergänzungsbeschluss verändere die Haushaltssituation, dies erfordere Beratung in der Fraktion. Bei Abstimmung heute über den Ergänzungs­beschluss werde die CDU-Ratsfraktion nicht dagegen stimmen, sie werde sich ent­halten.

Die weiteren Ausführungen der anderen Ratsfraktionen machen deutlich, dass sie dem Vertagungsantrag der CDU-Ratsfraktion nicht folgen werden.

Stv. Kunkel-Grätz erhebt den formulierten Ergänzungsbeschluss für die SPD-Rats­fraktion zum Antrag.

Der Vorsitzende lässt getrennt abstimmen:

 


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.) einvernehmlich

 

zu 2.) 10 Ja-Stimmen bei 7 Enthaltungen

 

zu 3.) 10 Ja-Stimmen bei 7 Enthaltungen