Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung werden für 2015 folgende Mittel zur Verfügung gestellt:

 Produkt 100400 - Städt. Unterkünfte, Übergangswohnheime

·      Nutzungsände­rung und bauliche Herrichtung

„Haus Westfalen“ in 2015                                                                        67.000 €

(ggflls. Mehraufwand für Brandschutz)

·      Instandhaltung  der Gebäude, Grünflächenpflege                          113.000 €

·      Betriebskosten Wohnunterkunft („Haus Westfalen“)                           61.500 €

·      Betriebskosten leer stehende Gebäude                                               109.500 €

·      Einrichtung / Ausstattung „Haus Westfalen“ (investiv)                        50.000 €

 

 


Protokoll:

 

1.Bgo. Formella erläutert die Tischvorlage der Verwaltung. Es handele sich um einen Beschluss im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung, der unabweisbar sei. Die zusätzlich notwendige Hausmeisterstelle sei in der vorliegenden Kostenaufstellung nicht enthalten, eine Personalverstärkung aber erforderlich, da mit den vorhandenen Personalressourcen nicht zu stemmen.

 

Stv. Ruppert sieht eine erhebliche wiederkehrende Belastung, die aber verglichen mit anderen Investitionen als noch relativ preisgünstig anzusehen sei.

 

Stv. Rehm bedankt sich seitens der GAL-Fraktion bei Stv. Stracke für den schnellen Hinweis an Rat und Verwaltung bzgl. der Änderung des Landeshaushaltsgesetzes. Weiterhin bedankt er sich für die zügigen Verhandlungen seitens der Verwaltung mit dem BLB.

 

Bezug nehmend auf weitergehende Anträge der SPD-Fraktion erklärt Stv. Stracke, den Vertragsabschluss mit dem BLB nicht durch weitere, gesetzlich nicht vorgesehene Nutzungsbegehren gefährden zu wollen, doch solle sich der Sozial- und Integrationsausschuss mit der Fragestellung beschäftigen, wie für die Flüchtlinge über eine Willkommenskultur hinaus ein Stück Heimat vermittelt werden könne.

 

Stv. Lukat erkundigt sich, ob die Nichterwähnung der geplanten Unterkunft an der Kampheider Str. in der Vorlage so zu interpretieren sei, dass diese mit Anmietung der Landesfinanzschule nicht mehr zur Debatte stehe.

 

1.Bgo. Formella verdeutlicht, dass die geplante Unterkunft an der Kampheider Straße erforderlich und zur Belegung für 2016 vorgesehen sei.

 

Stv. Wetterau erinnert daran, dass die Nutzung der Landesfinanzschule zur Unterbringung der Flüchtlinge zeitlich begrenzt sei. Vor dem Hintergrund einer künftigen alternativen Nutzung dieser Immobilie, bittet er darum, weitere Anstrengungen zur Unterbringung der Flüchtlinge nicht aus den Augen zu verlieren. Er bittet die Verwaltung darüber hinaus, das Verständnis der unmittelbaren Nachbarschaft für die Flüchtlinge durch Aufklärung und Möglichkeiten der Begegnung zu fördern.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig