Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Protokoll:

Anfrage der SPD v. 4.3.2015

 

1.)  Ist der Verwaltung das „Netzwerk Innenstadt NRW“ (http://www.innenstadt-nrw.de ) bekannt?

 

Das "Netzwerk Innenstadt NRW" ist der Verwaltung bekannt, Publikationen gehen hier ein, einzelne Veranstaltungen werden besucht. Mit Blick auf die Umsetzung innenstadtbelebender Maßnahmen aus einem Integrierten Handlungskonzept strebt die Verwaltung die Mitgliedschaft in dem Netzwerk an, um so von den konkreten Erfahrungen anderer Kommunen profitieren zu können.

 

2.)  Die „Aktionsgemeinschaft Natur und Umwelt (AGNU) Haan“ hat öffentlich angekündigt, Klage zu erheben, da sie die bisherigen Maßnahmen zur Schaffung von Ausgleichsflächen für den zweiten Bauabschnitt des Technologieparks für nicht ausreichend hält. Wie schätzt die Verwaltung die zeitlichen Auswirkungen einer solchen Klage auf die Vermarktung des zweiten Bauabschnitts ein? Wie bewertet die Verwaltung insgesamt die Erfolgsaussichten einer solchen Klage?

 

Die Frage ist ohne Kenntnis des Klageinhalts nicht zu beantworten. Da es sich um eine neue Rechtsmaterie handelt, sind Ableitungen nicht möglich. Sämtliche Maßnahmen sind mit der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) abgestimmt.

 

3.)  Möglicherweise kommen Verwaltung und Rat zu dem Schluss, dass die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft nicht mehr der richtige Partner zur Schaffung der Ausgleichsflächen ist. Unter welchen Bedingungen lässt das Vertragsverhältnis mit der Stiftung einen Wechsel zu einem anderen Partner, z.B. die Biologische Station Urdenbacher Kämpe (Haus Bürgel), zu?

 

Der Vertrag läuft am 31.12.2017 aus. Eine Kündigung innerhalb der Fünfjahresfrist ist nur möglich, wenn die Stiftung ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.