Beschluss:
Den am 25.05.2015 gewählten Mitgliedern des Senior(inn)enbeirates der Stadt Haan werden Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder analog der Stadtverordneten der Stadt Haan (§ 5 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan in der am 01.06.2014 in Kraft getretenen Fassung) gewährt, jedoch die Aufwandsentschädigung im Umfang von 50 %.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig