Protokoll:

 

1. Bgo. Formella erläutert, die in Anlage 2 zur Vorlage zusammengefassten Feststel­lungen und Empfehlungen der GPA seien von Bedeutung für eine eventuelle Beschlussfassung, teilweise fänden diese sich wieder im Haushaltsplanentwurf 2015 und seien damit an die Haushaltsberatung gekoppelt. Ein Teil der Empfehlungen seien bereits erledigt abgearbeitet.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, die Verwaltung habe keine Ausführung zur Empfehlung der GPA gemacht, für das Finanzcontrolling in der Kindertagesbetreuung solle eine personelle Ressource zur Verfügung gestellt werden. Er bitte die Verwal­tung um Erläuterung.

 

1. Bgo. Formella erklärt, im Stellenplan sind für den genannten Zweck für Fachämter keine Stellenressourcen vorgesehen, so auch nicht fürs Jugendamt. Bei der von der GPA in 2012/2013 im Jugendamt durchgeführten organisatorischen Untersuchung habe sie hierzu ergebnislos eine Aussage eingefordert.

 

AM Kirchhoff führt aus, er sehe schon wegen der Höhe des „Jugendamtsetats“ den Bedarf für ein Finanzcontrolling.

Er bitte zu den Aussagen der GPA, ein 45 Stunden-Betreuungsplatz sei gegenüber dem 35 Stunden-Betreuungsplatz teurer sowie die Betreuung in der Tagespflege sei günstiger gegenüber der Betreuung in der Kindertageseinrichtung, um Stellung­nahme der Verwaltung.

 

StOVR Thal antwortet, auf Grund des KiBiz-Finanzierungssystems sei die 45 Stun­den-Betreuung in der Kindertageseinrichtung das kostenintensivste Angebot. Die Betreuung in der Tagespflege halte er, auch ohne dass bisher für beide Betreuungs­arten eine Vollkostenrechnung erfolgt sei, weiterhin für die kostengünstigere Variante.

 

Stv. Elker führt aus, die SPD-Ratsfraktion halte den weiteren U 3-Ausbau für wichtig und fordere ein Konzept zum Ausbau der Tagespflege. Diese müsse zu einem zwei­ten Standbein ausgebaut werden.

 

AM Dr. Pech erklärt, berichtsmäßig liege nur die Tagesbetreuung vor, der „Offene Ganztag“ werde nicht diskutiert. Er bitte um Mitteilung, ob eine andere Rechtslage gesehen werde.

 

Der Vorsitzende erklärt, der „Offene Ganztag“ sei eine pflichtige Aufgabe. Werde die­ser nicht angeboten, müsse entsprechend SGB VIII eine Alternative angeboten wer­den, wie z. B. früher die Horte.

 

Auf den Hinweis von AM Tappen zur Aussage der GPA betreffend Ü 3-Überkapazi­täten, sie mache hier andere Erfahrungen, führt 1. Bgo. Formella aus, die Datenlage der GPA schließe mit dem Kindergartenjahr 2012/2013 ab. Die angesprochenen Ü 3-Überkapazitäten sein inzwischen abgebaut worden. Die GPA habe ihre Aussage bereits bei der Vorstellung des Berichts im Rechnungsprüfungsausschuss relativiert.