Beschluss: Entscheidung ausgesetzt

 

 


Protokoll:

 

1. Bgo. Formella erläutert die Vorlage und weist auf die Ausgangslage hin. Am 12.03.2015 habe es ein Gespräch zwischen Verwaltung und Träger gegeben. Hier sei deutlich geworden, dass seitens des Trägers die 4-Gruppigkeit favorisiert werde.

Bei den in der Vorlage dargestellten Baukosten handele es sich um Angaben des Trägers aus 2013. Die Verwaltung gehe davon aus, dass bei 5-Gruppigkeit auf Grund Kostensteigerungen höhere Baukosten entstehen würden. Bei 4-Gruppigkeit gehe die Verwaltung davon aus, dass der genannte Aufwand von rd. 2,5 Mio. € hierfür ausrei­che. Auf Grund Erfahrungswerte sei für Einrichtungsaufwand und Herrichtungsauf­wand des Außenspielgeländes mit zusätzlich rd. 300.000 € zu rechnen.

Die bisherige Beschlusslage beinhaltet die Bereitstellung von Planungskosten in Höhe von 70.000 € zu Gunsten des Trägers. Auf Seite 3 der Vorlage 51/051/2015 seien die notwendigen Beschlussfassungen dargestellt, die in entsprechender Rei­henfolge zur Abstimmung zu stellen seien.

 

Stv. Elker erklärt, die SPD-Ratsfraktion unterstütze aus fachlicher Sicht ausdrücklich den Neubau einer 5-gruppigen Einrichtung. Die Kindertagesstättenbedarfsplanung weise für Unterhaan einen erheblichen Fehlbedarf an U 3-Plätzen aus. Aktuell seien für 49 U 3-Kinder Absagen erteilt worden. Der Neubau an der Bachstraße sei die letzte Chance, in Unterhaan die U 3-Kapazität deutlich zu erweitern.

Bisher sei eine weitere Option betreffend den Bauherrn nicht diskutiert worden. Die Stadt könne als Bauherr auftreten und zusammen mit einem professionellen „Kita-Bauer“ auf der Grundlage der Richtlinien / des Raumprogrammes des Landesju­gendamtes den Neubau erstellen und anschließend an den Träger vermieten. Diese Alternative solle geprüft werden."

 

Stv. Mentrop bittet die Private Kindergruppe darzustellen, warum jetzt 4-Gruppigkeit favorisiert werde.

 

AM Rother führt aus, bereits Anfang dieses Jahres habe der Träger in einem Gespräch mit der Verwaltung die 4-Gruppigkeit thematisiert. Der Träger sei jedoch auch für 5-Gruppigkeit offen. Vor dem Hintergrund der befristeten Betriebserlaubnis, der Zeitschiene betreffend die Umsetzung der Neubaumaßnahme sowie der Auflö­sung der provisorischen Flüchtlingsunterkunft Ende 2016 sei die Überlegung ent­standen, die Errichtung einer 4-gruppigen Einrichtung an anderer Stelle auf dem Standort Bachstraße schneller umsetzen zu können.

 

AM Dr. Pech erklärt, er teile die Bedenken der Verwaltung zur Gruppenstruktur bei 4-Gruppigkeit. Die konzeptionelle Darstellung des Trägers funktioniere betreffend die Anzahl der wechselnden U 3-Kinder auf Ü 3-Plätze nicht. Bei 5-Gruppigkeit ließen sich die Strukturen stabiler lösen. Die Frage nach dem Bauherrn überrasche ihn. In der Vorlage werde der Erbbaurechtsvertrag angesprochen.

 

1. Bgo. Formella weist nochmals auf das Ranking der notwendigen Beschlüsse auf Seite 3 der Vorlage hin. Erst nach der Entscheidung zum Bauherrn stelle sich die Frage nach dem Erbbaurechtsvertrag. Auch erst nach Abhandeln der dargestellten notwendigen Beschlüsse sei eine eventuell veränderte Haushaltsauswirkung dar­stellbar.

Ergänzend sei darauf hinzuweisen, dass die anteilige Refinanzierung der Miete durch das Land sich bei 4- bzw. 5-Gruppigkeit unterschiedlich darstelle.

Betreffend die befristete Betriebserlaubnis sei kurzfristig ein Gespräch mit dem Lan­dejugendamt zu führen. Bei Aufzeigen einer Perspektive mit Zeitplan zur Realisierung nach entsprechender Beschlussfassung zeige die Erfahrung in anderer Angelegen­heit, dass ein tragfähiges Übereinkommen mit dem Landesjugendamt erreichbar sein wird.

Die provisorische Flüchtlingsunterkunft (UG Kita-Gebäude und ehem. OGS-Pavillon) sei gemäß Ratsbeschluss bis Ende 2016 freizuziehen. Ergänzend hierzu der Hin­weis, dass die vertragliche Angelegenheit bzgl. der Landesfinanzschule kurz vor dem Abschluss stehe.

 

Stv. Mentrop bittet die Verwaltung um Auskunft, ob die Anmietung der Landesfinanz­schule es ermöglicht, die provisorische Flüchtlingsunterkunft an der Bachstraße vor dem 31.12.2016 freizuziehen. Ggf. könne für den Neubau der Kindertageseinrichtung auch der westliche Teil des Standorts weiter verfolgt werden, wenn der Zeitdruck genommen werden könne.

Den Träger bitte er um Auskunft zur Frage, ob der Förderverein als Bauherr die not­wendige Kompetenz / Potenz habe. Hier brauche die CDU-Ratsfraktion Sicherheit.

Die CDU-Ratsfraktion habe den Gedanken der 5-Gruppigkeit nicht aufgegeben, die Zielsetzung sei unverändert. 

 

1. Bgo. Formella erläutert, derzeit muss für 2015 mit einer durchschnittlichen Flücht­lingszahl von 10 Zugängen monatlich gerechnet werden. Das Freiziehen der Flücht­lingsunterkunft an der Bachstraße setze voraus, dass die geplanten Maßnahmen Leichlinger Str., Neandertalweg und Kampheider Str. umgesetzt würden. Hinzu kommt ein Bedarf für die noch an der „Polnischen Mütze“ wohnende Großfamilie. Über den bindenden Ratsbeschluss 31.12.2016 hinaus ist eine weitergehende Aus­sage derzeit nicht machbar.

Sie weise nochmals darauf hin, für den Neubau der Kindertageseinrichtung seien keine Mittel im Haushalt 2015 eingeplant. Diese Maßnahme sei Teil der Haushaltsbe­ratung.

 

AM Rother erklärt, die jetzt favorisierte Gruppenstruktur bei 4-Gruppigkeit sei intern intensiv diskutiert worden auch bei Betrachtung von Alternativen. Sie halte die Grup­penstruktur für umsetzbar, auch wenn ggf. die praktische Belegung bzw. der U 3- / Ü 3-Wechsel geringfügig die U 3-Platzzahl mindere.

Aus Trägersicht läge beim Förderverein als Bauherr die entsprechende Erfahrung / Potenz vor.

 

Der Vorsitzende führt aus, die GAL-Ratsfraktion sympathisiere mit dem Vorschlag der SPD-Ratsfraktion zur 5-Gruppigkeit, dies gelte auch für die Stadt als Bauherr. Die Notwendigkeit für die 5-Gruppigkeit ergäbe sich auch aus der Kindertagesstättenbedarfsplanung.

 

AM Dr. Pech beantragt Fortsetzung der Beratung in der Sitzung des Jugendhilfeaus­schusses am 16.04.2015.

 

Der Vorsitzende fasst die Beratung zusammen und erklärt, für die 5-Gruppigkeit sei erkennbar mehrheitsfähig und formuliert den Konsens, unter Fortsetzung der Bera­tung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.04.2015 habe dieser zu den in der Sitzungsvorlage genannten Beschlussbedarfen und unter Berücksichtigung einer durch die Verwaltung vorzunehmenden Aufarbeitung des Antrags der SPD-Ratsfraktion zur Bauherrenfrage (Alternative: Stadt) Empfehlungen an den Rat abzu­geben.