Sitzung: 20.04.2015 Unterausschuss ÖPNV
Beschluss: einvernehmliche Regelung gefunden
Vorlage: 61/053/2015
Protokoll:
Herr Schniewind zitiert aus dem Leserbrief „Gesetzliche
Ruhezeiten“ im Haaner Treff vom 03.12.2014, in dem ein Bürger eine Fahrt auf
Buslinie SB 50 schildert, die u. a. von einer erheblichen Verspätung und
vorzeitiger Beendigung aufgrund gesetzlicher Ruhezeiten betroffen war (siehe
Anlage 3).
Frau Böhm weist darauf hin, dass sie ein
entsprechendes Schreiben des Bürgers an den Kreis Mettmann als Aufgabenträger
für den straßengebundenen ÖPNV übersandt habe, mit der Bitte, den Sachverhalt
aufzuklären und sich für ein attraktives Leistungsangebot einzusetzen. Der
Kreis Mettmann habe mitgeteilt, dass er sich diesbezüglich an die Rheinbahn
gewandt und über das zwischenzeitlich dort Veranlasste informiert worden sei,
das Verkehrsunternehmen habe dem Bürger u. a. mit zwei Schreiben im Dezember
und Januar letzten Jahres geantwortet.
Herr Höhn weist darauf hin, dass gesetzliche
Ruhezeiten eingehalten werden müssten.
Die Bereitstellung eines Ersatzfahrers sei im Umland insbesondere bei
staubedingten Störungen in der Praxis schwer umzusetzen.