Beschluss: einvernehmliche Regelung gefunden

 

 


Protokoll:

 

Herr Schniewind zitiert aus dem Leserbrief „Gesetzliche Ruhezeiten“ im Haaner Treff vom 03.12.2014, in dem ein Bürger eine Fahrt auf Buslinie SB 50 schildert, die u. a. von einer erheblichen Verspätung und vorzeitiger Beendigung aufgrund gesetzlicher Ruhezeiten betroffen war (siehe Anlage 3).

 

Frau Böhm weist darauf hin, dass sie ein entsprechendes Schreiben des Bürgers an den Kreis Mettmann als Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV übersandt habe, mit der Bitte, den Sachverhalt aufzuklären und sich für ein attraktives Leistungsangebot einzusetzen. Der Kreis Mettmann habe mitgeteilt, dass er sich diesbezüglich an die Rheinbahn gewandt und über das zwischenzeitlich dort Veranlasste informiert worden sei, das Verkehrsunternehmen habe dem Bürger u. a. mit zwei Schreiben im Dezember und Januar letzten Jahres geantwortet.

 

Herr Höhn weist darauf hin, dass gesetzliche Ruhezeiten eingehalten werden müssten.
Die Bereitstellung eines Ersatzfahrers sei im Umland insbesondere bei staubedingten Störungen in der Praxis schwer umzusetzen.