Protokoll:

 

Der Vorsitzende, Stv. Dürr, thematisiert die Mitnahme von E-Scootern in Rheinbahn-Bussen und fragt, wie die Rheinbahn damit umgehe.

 

Herr Höhn führt aus, es existiere ein Gutachten, wonach auf die Mitnahme von E-Scootern aus Sicherheitsgründen zu verzichten sei. Ein weiteres Gutachten überprüfe diesen Standpunkt derzeit.

 

Stv. Endereß berichtet, der VRR stelle Mittel zur Graffiti-Entfernung für Bahnzugänge zur Verfügung, die im Besitz der jeweiligen Städte seien und fragt, ob Haan sich hierfür bewerben solle.

 

TA Sangermann sagt eine entsprechende Prüfung zum Protokoll zu.

 

Informationen über die Richtlinie zur Gewährung finanzieller Zuwendungen, welche für die Beseitigung von Graffiti-Verunreinigungen in Zugangsbereichen zu Stationen und Bahnsteigen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) vorgesehen sind, sind auf der Internetseite www.vrr.de -> Investitionsförderung veröffentlicht. Der VRR fördert demnach die einmalige Grundreinigung und das Aufbringen eines Schutzanstrichs. Die Empfänger der Zuwendungen verpflichten sich, für mindestens fünf Jahre erneut aufgebrachtes Graffiti kurzfristig – binnen einer Woche nach Kenntniserlangung – zu beseitigen.

Eine Ortsbesichtigung der Verwaltung am 30.04.2015 hat ergeben, dass es im Bereich der Bahnanlagen der Deutschen Bahn lediglich wenige Graffiti-Verunreinigungen gibt, da diese hier regelmäßig von der Deutschen Bahn entfernt werden. Betroffen sind insbesondere die ehemaligen Empfangsgebäude, die inzwischen anderweitig genutzt werden, insbesondere an ihren „abgewandten“ Fassadenseiten. Es handelt sich hierbei um privates Eigentum. Graffiti-Verunreinigungen in den Zugangsbereichen auf städtischen Flächen, die in den Anlagen 4+5 zu diesem Protokoll dargestellt werden – wurden nicht festgestellt.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Bewerbung der Stadt Haan um diese Zuwendungen deshalb nicht erforderlich.