Sitzung: 20.04.2015 Unterausschuss ÖPNV
Protokoll:
Der Vorsitzende, Stv. Dürr, thematisiert die Mitnahme von E-Scootern in Rheinbahn-Bussen und fragt, wie die Rheinbahn damit umgehe.
Herr Höhn führt aus, es existiere ein Gutachten, wonach auf die Mitnahme von E-Scootern aus Sicherheitsgründen zu verzichten sei. Ein weiteres Gutachten überprüfe diesen Standpunkt derzeit.
Stv. Endereß berichtet, der VRR stelle Mittel zur Graffiti-Entfernung für Bahnzugänge zur Verfügung, die im Besitz der jeweiligen Städte seien und fragt, ob Haan sich hierfür bewerben solle.
TA Sangermann sagt eine entsprechende Prüfung zum Protokoll zu.
Informationen über die Richtlinie zur
Gewährung finanzieller Zuwendungen, welche für die Beseitigung von
Graffiti-Verunreinigungen in Zugangsbereichen zu Stationen und Bahnsteigen des
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) vorgesehen sind, sind auf der Internetseite www.vrr.de
-> Investitionsförderung veröffentlicht. Der VRR fördert demnach die
einmalige Grundreinigung und das Aufbringen eines Schutzanstrichs. Die
Empfänger der Zuwendungen verpflichten sich, für mindestens fünf Jahre erneut
aufgebrachtes Graffiti kurzfristig – binnen einer Woche nach Kenntniserlangung
– zu beseitigen.
Eine Ortsbesichtigung der Verwaltung am 30.04.2015
hat ergeben, dass es im Bereich der Bahnanlagen der Deutschen Bahn lediglich
wenige Graffiti-Verunreinigungen gibt, da diese hier regelmäßig von der
Deutschen Bahn entfernt werden. Betroffen sind insbesondere die ehemaligen
Empfangsgebäude, die inzwischen anderweitig genutzt werden, insbesondere an
ihren „abgewandten“ Fassadenseiten. Es handelt sich hierbei um privates
Eigentum. Graffiti-Verunreinigungen in den Zugangsbereichen auf städtischen
Flächen, die in den Anlagen 4+5 zu diesem Protokoll dargestellt werden – wurden
nicht festgestellt.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Bewerbung
der Stadt Haan um diese Zuwendungen deshalb nicht erforderlich.