Beschluss: Antrag zurückgezogen

 

 


Protokoll:

 

StORR Rennert führt aus, inzwischen sei eine Rückmeldung des Malteser Hilfsdienstes erfolgt. Es ging damals um das Hausnotrufsystems, welches beworben werden sollte. Lt. Plakatierungssatzung ist wirtschaftliche Werbung aber nicht genehmigungsfähig.

 

Stv. Lukat erläutert den Antrag der WLH-Fraktion. Der MHD sei ein gemeinnütziger Verein. Solchen Vereinen solle Werbung auf vorhandenen Plakatständern zugesagt werden.

 

Stv. Endereß sieht für die CDU-Fraktion kein Änderungserfordernis, da die Satzung solchen Vereinen bereits heute Werbung auf vorhandenen Plakatständern erlaube.

 

StORR Rennert betont, auch viele gemeinnützige Vereine hätten wirtschaftliche Interessen, wie im vorliegenden Fall. Daher bitte er um Verständnis für das restriktive Vorgehen der Verwaltung.

 

Stv. Lukat erklärt unter dieser Prämisse, dass die WLH-Fraktion ihren Antrag zurückziehe.