Protokoll:

 

StVR Titzer erklärt, dass es eine Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt gebe, weil der Stichtag 31.3. abgewartet werden musste und eine Abstimmung mit Amt 20 erforderlich war. Desweiteren erläutert er, dass die Zahlen auf den ersten Blick gut aussähen, jedoch seien im Ansatz für die Beamtenbesoldung die Überstunden der Feuerwehr nicht enthalten. Im 1. Quartal seien hier bereits 13.000 € angefallen. Wenn man dies auf die weiteren drei Quartale hochrechne, sei man bereits bei rund 50.000 €/Jahr. Bei der Vergütung der tariflich Beschäftigten (Konto 501 201) kämen noch 180.000 € für die Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) hinzu. Die Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Versorgungsempfänger (Konto 514 100) seien unkalkulierbar, weil die Pensionäre immer älter und somit mehr Pflegeleistungen in Anspruch nehmen würden. Diese Pflegeleistungen würden zudem teurer. Auch die Beihilfen und Unterstützungsleistungen für die aktiven Beschäftigten (Konto 504 100) stiegen unkalkulierbar, da der Altersdurchschnitt innerhalb der Stadtverwaltung steige. Hier würden künftig insbesondere Reha-Maßnahmen und Kuraufenthalte zu Buche schlagen.

Bei den Beiträgen für die Versorgungskassen fielen Mehrausgaben von 55.760 € in 2015 an, da der Verwaltungsrat der Versorgungskassen in einem Umlageverfahren aller umlagepflichtigen Mitglieder rückwirkend für 2014 belaste (sogenannte Nachzahlung). Diese Nachzahlung sei nicht vorhersehbar gewesen. In den vergangenen Jahren seien eher Erstattungen zu verzeichnen gewesen.

 

Stv. Lukat fragt, ob es die LOB auch für Beamte gebe und ob diese freiwillig sei. Wenn ja, müsse diese nochmal geprüft werden.

 

StVR Titzer erläutert, dass die LOB für die Tariflich Beschäftigten verpflichtend sei, für die Beamten nicht. Hier müsse die Politik entscheiden, ob sie weiterhin gewährt werden solle oder nicht. Bei einer Entscheidung dagegen, müsse jedoch mit erheblichem Unfrieden unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerechnet werden.

 

Der Vorsitzende Ruppert stellt fest, dass die Tabelle der Tischvorlage nicht mit den Seiten 10 und 11 der Stellenplanvorlage übereinstimme.

 

StVR Titzer verweist auf die Ausführungen zu Ziffer 4.2 der Stellenplanvorlage. Dort sei angegeben, dass im Haushalt 2015 16,985 Mio. € Personalkosten veranschlagt worden seien. Dieser Betrag sei aus der H&H-Finanzbuchhaltung ermittelt worden und stimme mit der von der Verwaltung vorgelegten Personalkostenentwicklung mit Stand 31.03.2015 überein. In der Tabelle unter Ziffer 4.4 der Stellenplanvorlage finde man in der Spalte Haushaltsansatz 2015 (ohne Rückstellungen) ebenfalls diesen Ansatz (Rundungen unberücksichtigt).

 

StOVR Opfer weist auf die Unterscheidung der Haushaltsansätze mit und ohne Rückstellungen hin, die unter Ziffer 4.4 gesondert ausgewiesen seien.