Protokoll:

 

Der technische Beigeordnete Alparslan erläutert, dass kein Fahrzeug gekauft worden sei, welches nur für die Abendstunden vorgehalten werde. Deshalb habe man ein Einsatzfahrzeug beschafft, welches zusätzlich als Bereitschaftsfahrzeug genutzt werde.

 

Stv. Lukat fragt, ob die Fahrzeuge geleast werden und wenn nicht, warum.

 

Der technische Beigeordnete Alparslan bittet darum, die Beantwortung der Frage dem Protokoll beifügen zu können. (Hinweis der Verwaltung: Das Fahrzeug wurde nach entsprechender interner Prüfung nicht geleast).

 

BM vom Bovert meint, dass Fahrzeuge mit Sondernutzung grundsätzlich nicht geleast werden können.

 

Stv. Lukat möchte, dass über interkommunale Zusammenarbeit bei Bereitschaftsdiensten nachgedacht werde.

 

Der technische Beigeordnete Alparslan erläutert, dass es keinen Sinn mache, die Kanalbereitschaft bspw. nach Hilden zu vergeben, weil sich die Hildener nicht in den Haaner Kanälen auskennen. Beim Winterdienst sei dies auch nicht möglich, denn wenn es hier schneie, schneie es meist auch woanders. Bei heftigem Schneefall müssten wir uns teilweise bereits externer Hilfe bedienen. Beim Winterdienst sei jede Kommune froh, wenn sie selber klarkomme.

 

Auf die Frage von Stv. Lukat, ob es beim Ordnungsamt Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit gebe, antwortet StORR Rennert, dass es beim Bereitschaftsdienst nicht nur um Einsätze nach PsychKG gehe, sondern auch um andere Notfälle, für die Ortskenntnisse unabdingbar seien. Diese Ortskenntnis fehle den anderen Städten selbstverständlich.

 

Stv. Lukat hätte gerne prüfbare Daten und fragt, wie Personal bemessen und effektiv eingesetzt werden könne, wenn es keine Daten gebe.

 

StORR Rennert erläutert, dass die anfallenden Einsätze selbstverständlich erledigt, aber nicht statistisch erfasst würden. Es sei erforderlich einen Bereitschaftsdienst vorzuhalten, unabhängig davon, ob es einen oder zehn Einsätze gebe.