Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Der HFA empfiehlt dem Rat den Neubau einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung am Standort Bachstraße 64 / Bereich Schulpavillon als Ersatz für das städtische Bestandsgebäude / Träger: Private Kindergruppe Haan e.V., Bachstraße 64. Der Förderverein Private Kindergruppe e.V., Bachstraße 64, wird als Bauherr bestimmt. Das für die Baumaßnahme in Anspruch zu nehmende Grundstück wird dem Förderverein Private Kindergruppe Haan e.V. im Rahmen eines vom Rat noch zu beschließenden Erbbaurechtsvertrages übertragen. Es wird ein Baukostenbudget von 2,5 Mio. EUR ohne Einrichtungskosten, Aufwendungen für die Herrichtung des Außengeländes und Abrisskosten für das Bestandsgebäude festgelegt.

 

2. Es sind im Haushalt 2015 für 2015 ein investiver Planungskostenzuschuss in Höhe von 70.000 EUR und für 2016 ein investiver Baukostenzuschuss in Höhe von 100.000 EUR sowie ab Mitte 2017 (anteilig) ein nicht zu überschreitender jährlicher Mietkostenzuschuss in Höhe von 67.000 EUR im Ergebnisplan, jeweils bei Produkt 060110 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen / fremder Träger – einzuplanen. Im Haushaltsplan 2015 sind für 2017 die investiven Einrichtungskosten einschließlich der Herrichtung des Außenspielgeländes in Höhe von 300.000 EUR bei Produkt 060110 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen / fremder Träger – einzuplanen.

 

3. Die Auszahlung des Baukostenzuschusses erfolgt erst nach Vorlage einer qualifizierten Architektenplanung sowie Beschlussfassung des Erbbaurechtsvertrages und Trägervertrages durch den Rat sowie nach Erlass des Zuwendungsbescheides. Die Verwaltung wird beauftragt, den Erbbaurechtsvertrag mit dem Förderverein und den Trägervertrag mit dem Träger zu verhandeln und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

4. Es sind in dem Erbbaurechtsvertrag und Zuwendungsbescheid zum Baukostencontrolling Regeln / Vorgaben aufzunehmen. Bei einer drohenden Baukostenüberschreitung von mehr als 5 % bezogen auf das Baukostenbudget von 2,5 Mio. EUR ist das Bauvorhaben – vorbehaltlich einer erneuten Ratsentscheidung – auf eine viergruppige Kindertageseinrichtung mit Baukostenbudget von maximal 2,5 Mio. EUR zurückzuführen. Dies ist bei dem Ausschreibungs- / Vergabeverfahren zu berücksichtigen.

 

5. Die Betriebskostenplanung fünfgruppige Einrichtung ist im Haushalt 2015 auf das Jahr 2017 auszurichten (Betriebsbeginn voraussichtlich 01.08.2017).

 

6. Die politischen Gremien sind über das Ausschreibungsergebnis / Bauzeitenplanung zeitnah zu informieren.

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig