Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt den Standort für den Kindergarten Bachstraße gemäß Variante 1 weiter zu entwickeln. Die in der Diskussion vorgebrachten Anregungen zur Wohnbebauung werden in der weiteren Planung durch die Verwaltung eingearbeitet.“

 


Protokoll:

 

Die SPD-Fraktion präferiert die Variante 1. Es müsse jedoch noch geklärt werden, wie mit dem heutigen öffentlichen Spielplatz im Bereich der Bachstraße umgegangen werde.

 

Auch seitens der CDU-Fraktion wird die Variante 1 favorisiert. Neben dem Kindergarten müsse jedoch auch die Wohnbebauung zeitnah realisiert werden. Für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Schule gäbe es einen klaren Ratsbeschluss, dass diese Nutzung bis Ende 2016 befristet ist. Die Verwaltung sei dazu verpflichtet, Alternativen aufzuzeigen. Der Ausschuss für Liegenschaften müsse daher frühzeitig mit einbezogen werden. Zudem müsse sich im Rahmen der Planung Gedanken darüber gemacht werden, wie der Kitastandort ggf. nachgenutzt werden kann. Zudem wird ein Höhenschnitt zur Veranschaulichung des Geländes angeregt.

 

Die WLH-Fraktion favorisiert ebenfalls die Variante 1. Eine zukünftige Spielplatznutzung im Bereich Bachstraße wird aus Kostengründen nicht gesehen. Im Rahmen der Wohnbauflächenplanung sollten Klimaschutzziele Berücksichtigung finden. Im Rahmen der Kita-Planung sei zudem eine frühzeitige Anbindung des Sozial- und Integrationsausschusses erforderlich.

 

Seitens der GAL-Fraktion wird kein konkreter Favorit für die Wohnbebauung gesehen. Die Entwürfe seien autoorientiert. Zudem werde an dieser Stelle entsprechend der Umgebung eher dichterer und günstiger Wohnraum gesehen. Zudem werden aufgrund der Nähe der Gärten zum angrenzenden Wald Konflikte befürchtet, die seitens der Verwaltung zu prüfen seien.

 

Beigeordneter Alparslan erläutert, dass die vorgetragenen Aspekte im weiteren Verfahren geprüft werden können. Ziel der Einbringung heute sei gewesen, eine Entscheidung insbesondere für die Kita zu erhalten, damit Amt 23 die weiteren Verhandlungen führen kann. Im weiteren Verfahren ist zudem noch über die Art der Vermarktung der Wohnbaufläche zu entscheiden.

 

Nach erfolgter Diskussion wird durch Stv. Rehm der folgende Beschlussvorschlag formuliert.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig