Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Der JHA empfiehlt dem Rat den Neubau einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung am Standort Bachstraße 64 / Bereich Schulpavillon als Ersatz für das städtische Bestandsgebäude / Träger: Private Kindergruppe Haan e.V., Bachstraße 64. Der Förderverein Private Kindergruppe e.V., Bachstraße 64, wird als Bauherr bestimmt. Das für die Baumaßnahme in Anspruch zu nehmende Grundstück wird dem Förderverein Private Kindergruppe Haan e.V. im Rahmen eines vom Rat noch zu beschließenden Erbbaurechtsvertrages übertragen. Es wird ein Baukostenbudget von 2,5 Mio. EUR ohne Einrichtungskosten, Aufwendungen für die Herrichtung des Außengeländes und Abrisskosten für das Bestandsgebäude festgelegt.

 

2. Es sind im Haushalt 2015 für 2015 ein investiver Planungskostenzuschuss in Höhe von 70.000 EUR und für 2016 ein investiver Baukostenzuschuss in Höhe von 100.000 EUR sowie ab Mitte 2017 (anteilig) ein nicht zu überschreitender jährlicher Mietkostenzuschuss in Höhe von 67.000 EUR im Ergebnisplan, jeweils bei Produkt 060110 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen / fremder Träger – einzuplanen. Im Haushaltsplan 2015 sind für 2017 die investiven Einrichtungskosten einschließlich der Herrichtung des Außenspielgeländes in Höhe von 300.000 EUR bei Produkt 060110 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen / fremder Träger – einzuplanen.

 

3. Die Auszahlung des Baukostenzuschusses erfolgt erst nach Vorlage einer qualifizierten Architektenplanung sowie Beschlussfassung des Erbbaurechtsvertrages und Trägervertrages durch den Rat sowie nach Erlass des Zuwendungsbescheides. Die Verwaltung wird beauftragt, den Erbbaurechtsvertrag mit dem Förderverein und den Trägervertrag mit dem Träger zu verhandeln und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

4. Es sind in dem Erbbaurechtsvertrag und Zuwendungsbescheid zum Baukostencontrolling Regeln / Vorgaben aufzunehmen. Bei einer drohenden Baukostenüberschreitung von mehr als 5 % bezogen auf das Baukostenbudget von 2,5 Mio. EUR ist das Bauvorhaben – vorbehaltlich einer erneuten Ratsentscheidung – auf eine viergruppige Kindertageseinrichtung mit Baukostenbudget von maximal 2,5 Mio. EUR zurückzuführen. Dies ist bei dem Ausschreibungs- / Vergabeverfahren zu berücksichtigen.

 

5. Die Betriebskostenplanung fünfgruppige Einrichtung ist im Haushalt 2015 auf das Jahr 2017 auszurichten (Betriebsbeginn voraussichtlich 01.08.2017).

 

6. Die politischen Gremien sind über das Ausschreibungsergebnis / Bauzeitenplanung zeitnah zu informieren.


Protokoll:

 

1. Bgo. Formella erläutert die Vorlage, weist auf das heute verteilte Schreiben des Förderverein Private Kindergruppe Haan e.V. vom 12.04.29015 hin (Anlage 9) und führt aus, nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.03.2015 habe es einen weiteren sachlichen, konstruktiven Dialog gegeben.

Sie trägt vor, die Verwaltung habe als Ergebnis der Beratung am 26.03.2015 zwei verschiedene Beschlussvorschläge (Anlagen 11 und 12) entwickelt und erläutert die Entscheidungsbedarfe und Eckpunkte aus den Beschlussentwürfen. Entscheidend sei, dass die finanziellen Rahmenbedingungen blieben, wie aufgeführt. Zielsetzung sei die Inbetriebnahme 2017.

 

Stv. Elker führt aus, bei den bisher benannten Kosten handele es sich um Daten aus 2013. Er bitte um Auskunft, wie der in den Beschlussentwürfen der Verwaltung auf­geführte Wert von 5 % als Obergrenze für Kostensteigerungen zustande käme.

 

1. Bgo. Formella führt aus, die Baukosten sein intensiv erörtert worden seitens des Fördervereins sei die Errichtung der neuen fünfgruppigen Einrichtung für 2,5 Mio. EUR, ausgenommen Abriss, Einrichtung und Herrichtung Außenspielgelände, erklärt worden. Der angesprochene Wert von 5 % sei im Hinblick auf die noch vorzuneh­mende qualifizierte Architektenplanung und noch unbekannten Entwicklungen in die baulichen Ausführungen im Beschlussentwurf berücksichtigt worden. Sie weise darauf hin, dass im Haushalt bis auf die Betriebskosten für die fünfte Gruppe ab 2017 keine Einplanung erfolgt sei.

 

Stv. Klaus bittet um Auskunft, welche Variante der Beschlussentwürfe von der Ver­waltung favorisiert werde.

 

1. Bgo. Formella weist auf das zu einem früheren Zeitpunkt in nichtöffentlicher Sit­zung verteilte Gutachten hin. Dieses stelle differenziert Varianten mit jeweils unter­schiedlichen Vor- und Nachteilen, als Lösungen jedoch auf „Augenhöhe“ dar. In der Abwägung handele es sich um eine politische Entscheidung. Eine Sicherung sei ein­zuziehen durch ein Baukostencontrolling.

 

AM Schniewind bittet um Darstellung der Vor- und Nachteile für die beiden Lösungen und um Antwort zur Frage, ob bei Bau durch die Stadt wegen des stark ausgelasteten Gebäudemanagement der Zeitplan sich verändern würde.

 

1. Bgo. Formella führt aus, durch den Erbbaurechtsvertrag werde städtisches Vermö­gen auf den Förderverein übertragen. Die Gestaltung eines Mietvertrages durch die Stadt könne eine interessante Stellschraube sein. Solle die Stadt die Einrichtung bauen, müsse im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 ein Priorisieren zu den durch die Stadt (Gebäudemanagement) durchzuführenden Maßnahmen erfolgen.

Zur Fünfgruppigkeit weise sie nochmals darauf hin, dass Grundlage immer die Kita-Bedarfsplanung gewesen sei, die den Ortsteil „Unterhaan“ bei der U 3-Versorgung als „Schlusslicht“ ausweise.

 

Der Vorsitzende führt aus, die Deckelung / Überschreitung der Baukosten dürfe nicht zu einem Automatismus führen. Hier sei eine weitere Beschlussfassung erforderlich und beantragt, den Beschlussentwurf der Verwaltung in Nr. 4. entsprechend zu ergänzen.

 

Stv. Mentrop für die CDU-Ratsfraktion, Stv. Klaus für die SPD-Ratsfraktion, Stv. Sack für die GAL-Fraktion und AM Schniewind erklären, unterstützt werde der Beschluss­entwurf betreffend Bau durch den Förderverein mit der vom Vorsitzenden beantragten Ergänzung im Beschluss.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

(AM Kirchhoff und die Vertreterin der Privaten Kindergruppe Haan e.V., AM Schmidt, nahmen an Beratung und Abstimmung nicht teil.)

 

Hinweise der Verwaltung:

 

Der Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 24.03.2015 (Anlage 1), das Schreiben des För­derverein Private Kindergruppe Haan vom 12.04.2015 (Anlage 9) und der Beschluss­entwurf (Anlage 12)  erledigten sich durch die Diskussion und Beschluss­fassung.