Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss lehnt die Erhöhung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Haan und Kindertagespflege gemäß den Vorlagen 51/050/2015 und 51/050/2015/1 ab.

 

2. In der Beitragsstaffel gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Haan und Kindertagespflege werden Jahreseinkommen bis 25.000 € mit Wirkung ab 01.08.2015 beitragsfrei. Oberhalb eines Jahreseinkommens von 25.000 € bleibt die derzeit gültige Satzung unverändert.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Entwicklung einer neuen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Haan und Kindertagespflege für Herbst 2015 eine Arbeitsgemeinschaft bestehend aus Vertretern der Verwaltung, Elternschaft (Stadtelternrat Haaner KiTas), Träger (bestimmt durch die AG 78) sowie jeweils einen Vertreter der im Jugendhilfeausschuss vertretenen Ratsfraktionen einzuberufen.


Protokoll:

 

Der Vorsitzende führt zur Verwaltungsvorlage 51/050/2015 aus, ihn hätten viele Reaktionen unterschiedlichster Art erreicht, viele Reaktionen dokumentierten Irritatio­nen. Die Ergänzungsvorlage 51/050/2015/1 greife im Wesentlichen den Antrag der SPD-Ratsfraktion auf.

 

Stv. Mentrop erklärt, für die CDU-Ratsfraktion seien die Verwaltungsvorschläge nicht zufriedenstellend, einer Erhöhung der Elternbeiträge werde nicht zugestimmt.

Er schlage vor, eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Eltern- und Trägervertretern, Verwaltung und Politik zu bilden zwecks Erarbeitung eines Satzungsvorschlages. Bis dahin solle die bestehende Satzung Bestand haben.

 

Stv. Klaus erklärt, die SPD-Ratsfraktion wolle keine Beitragserhöhung. Eine jährliche Einkommensüberprüfung bei den Beitragspflichtigen könne eine deutliche Mehrein­nahme generieren. Beantragt werde, Jahreseinkommen bis 25.000 EUR beitragsfrei zu stellen.

 

AM Bachmann-Blumenrath führt aus, die Stadt solle familienfreundlich bleiben und auf eine Beitragserhöhung verzichten.

 

AM Schniewind erklärt, die WLH-Ratsfraktion lehne eine Beitragserhöhung ab, der „Einstieg“ in die Beitragspflicht solle ab einem Jahreseinkommen von 25.000 EUR erfolgen.

 

AM Kirchhoff führt aus, die Beitragsquote läge bei Dreiviertel der Kommunen in NRW höher als in Haan. Die Kosten für die Kindertagesbetreuung liefen davon. Bereits jetzt würden Trägeranteile weitgehend durch die Stadt übernommen, zusätzliche Anträge lägen zur Entscheidung vor. Die FDP-Ratsfraktion unterstütze den Vorschlag der CDU-Ratsfraktion betreffend Arbeitsgruppe.

 

Der Vorsitzende fasst die bisherige Beratung zusammen und erklärt, es seien drei Anträge gestellt:

1. Eine Beitragserhöhung werde abgelehnt,

2. Jahreseinkommen bis 25.000 EUR sollen beitragsfrei gestellt werden und darüber hinaus solle die derzeit gültige Satzung unverändert bleiben sowie

3. Im Herbst 2015 solle eine Arbeitsgruppe mit den angesprochenen Vertretern eine neue Satzung entwickeln.

 

Stv. Mentrop beantragt die getrennte Abstimmung der Punkte und führt aus, seitens der CDU-Ratsfraktion werde die Behandlung aller Punkte in der Arbeitsgruppe gewünscht.

 

1. Bgo. Formella erklärt, bei Ablehnung der Beitragserhöhung entfalle eine im Haus­halt 2015 eingeplante Ertragssteigerung von rd. 100.000 EUR/Jahr, die Anhebung der Beitragsfreiheit auf 25.000 EUR führe zu einer weiteren Mindereinnahme von rd. 50.000 EUR/Jahr.

Die Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt und die hier angesprochene Bei­tragsfreiheit seine nicht über einander zu bringen.

Dem Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 24.03.2015 (Anlage 3) werde die Verwaltung nachkommen, da nach Bereitstellung einer zusätzlichen Stellenressource im Stellen­plan 2014 und der Stellenbesetzung im November 2014 die vollständige jährliche Einkommensprüfung künftig erfolgen werde.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.) 12 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung

 

zu 2.) 9 Ja- und 4 Nein-Stimmen

 

zu 3.) einstimmig