Beschluss:

 

1.    Der Haushalt 2015 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 1) unter Berücksichtigung der Bera­tungsergebnisse / der gefassten Einzelbeschlüsse

 

-       zum Neubauprojekt der Privaten Kindergruppe Haan e.V. – Kindertageseinrichtung Bachstraße 64,

 

-       zur Satzung der Stadt Haan zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Haan und der Kindertagespflege und

 

-       zum städtischen Zuschuss an die Jugendverbände / -gemeinschaften im Stadtjugendring

 

 beschlossen.

  

2.      Der Stellenplan 2015 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 2) beschlossen.

 

3.      Das Haushaltssicherungskonzept bis 2020 wird, soweit Maßnahmen den Bereich des Jugendamtes betreffen, entsprechend dem beigefügten Verwal­tungsentwurf (Anlage 3) unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse / der gefassten Einzelbeschlüsse

-       zur Satzung der Stadt Haan zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Haan und der Kindertagespflege und

-           zum städtischen Zuschuss an die Jugendverbände / -gemeinschaften im Stadtjugendring

beschlossen.

 

 

 

 


Protokoll:

 

Der Vorsitzende weist einführend darauf hin, dass über die Anträge der Kita-Träger zur Defizit-Abdeckung, der NeanderDiakonie zur Förderung der Beratungsstelle und des Stadtjugendrings zur Rücknahme der 10 %igen Zuschusskürzung in 2011 vor Beschlussfassung zum Gesamthaushalt abzustimmen sei.

 

1. Bgo,. Formella ergänzt, auch die Anträge der SPD-Ratsfraktion vom 24.03.2015 betreffend „Übersicht über die freiwilligen Zuschüsse an die Träger von Kinderta­ges­einrichtungen“ (Anlage 5) und „Strategie zur Gewinnung von Kindertagespflegeperso­nen“ (Anlage 6) seien vor abschließender Beschlussfassung zu behandeln.

Zur Angelegenheit „Übersicht über die freiwilligen Zuschüsse“ werde die Verwaltung  in der zweiten Jahreshälfte dem Jugendhilfe­ausschuss eine Übersicht / Auswertung aus den bestehenden Verträgen vorle­gen.

Der von der NeanderDiakonie beantragte Zuschuss von 3.500 EUR (Anlage 7) sei nicht im Haushalt 2015 eingearbeitet.

 

 

Zum Antrag (Mail) des Stadtjugendringes vom 13.03.2015 (Anlage 1.3 zur Vor­lage 51/046/2015) – Aufhebung der Kürzung des freiwilligen Zuschusses von 10 % an die Jugendverbände / -gemeinschaften im Stadtjugendring

(HSK-Maßnahme Ratsbeschluss vom 29.03.2011)

 

1. Bgo. Formella weist darauf hin, es handele sich um eine in 2011 beschlossene Haushaltssicherungsmaßnahme im Zusammenhang mit der Kürzung von weiteren freiwilligen Zuschüssen um 10 %. Bei Aufhebung der Kür­zung sei eine Ersatzmaßnahme in gleicher Auswirkung / Höhe zu beschließen. sie plädiere dafür, die bisherige Linie beizubehalten.

 

Der Vorsitzende führt aus, teilweise seien Gruppen elementar auf den städtischen Zuschuss angewiesen wegen teilweise fehlenden alternativen Finanzierungen.

Für die GAL-Ratsfraktion beantrage er, die in 2011 erfolgte 10 %ige Kürzung des Zuschusses an Jugendverbände / -gemeinschaften im Stadtjugendring zurückzuneh­men und ab 2015 wieder auf 8.181 EUR jährlich anzuheben.

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der städtische Zuschuss an die Jugend­ver­bände / -gemeinschaften im Stadtjugendring (Produkt 060210 - Kinder- und Jugend­arbeit außerhalb von Einrichtungen) wird ab 2015 wieder auf jährlich 8.181 EUR angehoben.

 

 

Abstimmungsverhältnis:

 

12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 

 

Zum Antrag der NeanderDiakonie vom 24.03.2015 betreffend „jährlicher städt. Zuschuss für die Beratungsstelle“ (Anlage 7)

 

1. Bgo. Formella führt aus, bei dem von der NeanderDiakonie beantragten Zuschuss  handele es sich um eine zusätzliche freiwillige Leistung.

 

Stv. Mentrop erklärt für die CDU-Ratsfraktion, diese Zuschussangelegenheit mit jähr­licher Leistung sowie auch die Anträge der Kita-Träger zur Defizitabdeckung sollten ohne Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss geschoben werden. Hier sollten keine Empfehlungen für wei­tere freiwillige Leistungen erfolgen.

 

AM Kirchhoff erklärt, die FDP-Ratsfraktion teile die Auffassung der CDU-Ratsfraktion. In den Haushaltsberatungen im Haupt- und Finanzausschuss sei bei den freiwilligen Zuschüssen im Einzelfall eine positive Empfehlung für den Rat eher möglich, wenn an anderer Stelle eine Einsparung erzielbar wäre. Bei einer Beschlussfassung hier werde er sich enthalten.

 

 AM Gering argumentiert, es sei Aufgabe des Jugendhilfeausschusses auch in Haus­halts- / Zuschussangelegenheiten Empfehlungen an den Rat auszusprechen, der Jugendhilfeausschuss solle sich nicht selbst beschneiden.

 

Ohne Beschlussempfehlung einvernehmlich zur wohlwollenden Behandlung im Rah­men der Erörterung / Behandlung der freiwilligen Zuschüsse insgesamt in den Haupt- und Finanzausschuss geschoben.

 

Die Vertreterin der NeanderDiakonie, AM Grass, nahm nicht an der Beratung teil.

 

Zu den Anträgen betreffend „Defizitabdeckung“ (Anlagen 1.1 zur Vorlage 51/046/2015 sowie Anlage 10 hier)

 

Der Vorsitzende erläutert zu den Anträgen der Kita-Träger betreffend die Defizitabde­ckung die sich aus dem KiBiz-Finanzierungssystem ergebende Problemstellung und die sich abzeichnende Entwicklung.

 

1. Bgo. Formella weist auf die in Vorlage 51/046/2015, Seite 8, in einer Tabelle dar­gestellten unterschiedlichen Zahlen und die verschiedenen Trägerstrukturen, die eine unterschiedliche Bewertung zuließen, hin.

 

Stv. Klaus führt aus, die SPD-Ratsfraktion wünsche ein gerechteres System der Bezuschussung, z. B. orientiert an den jährlichen Verwendungsnachweisen. Gesehen werde auch, dass für zwei Träger die Problemstellung eine besondere Rolle spiele.

 

Der Vorsitzende erläutert, die gerechte Zuschussgewährung sei zu prüfen. Hierzu seien vorher Standards zu entwickeln und die unterschiedlichen Trägerstrukturen zu bewerten. Zwei Träger signalisierten deutlich, das Defizit habe elementare Auswir­kung. Bei einer Etatisierung zusätzlicher Zuschüsse bestehe die Möglichkeit für einen Sperrvermerk, da das Eintreten und die Folgen der Defizite noch nicht abschließend konkretisiert seien.

 

Stv. Elker erklärt für die SPD-Fraktion, den Träger Private Kindergruppe Haan e.V. und Waldorfkindergarten Haan e.V. müsse Planungssicherheit gegeben werden, auch für die Zukunft. Der Bestand der beiden Träger dürfe nicht gefährdet werden. Es könne eine Etatisierung mit einem Sperrvermerk erfolgen.

 

1. Bgo. Formella führt aus, bei einer Etatisierung seien auch die Folgejahre zu berücksichtigen. Auch bei einem Sperrvermerk belaste ein zusätzlicher Zuschuss über Jahre den Ergebnisplan, dies habe Auswirkung auf den Haushaltsausgleich zum Ende des HSK-Zeitraumes 2020.

 

Stv. Mentrop erklärt für die CDU-Ratsfraktion, im Hinblick auf die im Raume stehen­den Zuschussbeträge werde eine weitere Beratung im Haupt- und Finanzausschuss beantragt. Die Zuschussgewährung im dargestellten Umfang erfordere voraussichtlich eine Steuererhöhung. Die Verwaltung solle, sobald möglich, Zahlen und Auswirkun­gen mit den Trägern konkretisieren.

 

Der Vorsitzende führt aus, der Jugendhilfeausschuss solle erklären, ob die Defizitab­deckung für die beiden angesprochenen Träger geboten sei und die Angelegenheit nicht ohne Empfehlung in den Haupt- und Finanzausschuss schieben.

 

1. Bgo. Formella schlägt zum Antrag der CDU-Ratsfraktion und unter Berücksichti­gung der bisherigen Diskussion als Kompromiss vor, bei Schieben der Anträge in die Haushaltsberatung im Haupt- und Finanzausschuss könne die hier diskutierte Zielset­zung dokumentiert und mit dem Hinweis auf die zu erarbeitenden künftigen Standards versehen werden.

 

Ohne Beschlussempfehlung einvernehmlich zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss geschoben.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Die Beschlussliste aus JHA 16.04.2015 für die Sitzung des Haupt- und Finanzaus­schusses am 21.04.2015 wurde mit dem nachstehenden Hinweis versehen:

 

In der Diskussion im Jugendhilfeausschuss wurde die Problemlage für die Trä­ger, die sich aus dem Finanzierungssystem des Kinderbildungsgesetzes erge­ben, gesehen. Ebenso wurde die Problemstellung erörtert, die sich bei zusätzli­chen freiwilligen Zuschüssen an die Träger der Kindertageseinrichtungen belastend für den Ergebnis­plan im Haushalt ergeben. Im Hinblick auf die Gesamthöhe der beantragten zusätzli­chen freiwilligen Zuschüsse sowie - im Falle der Bewilligung - deren Auswirkung auf den Haushalt / Haushaltsausgleich wurde mehrheitlich unmittelbare bzw. weiterge­hende Beratung im Haupt- und Finanzausschuss als angemessen und richtig betrachtet.

 

In der Diskussion wurde die Tendenz erkennbar, die verschiedenen Träger bei der Auswirkung der KiBiz-Finanzierung / Defizitabdeckung unterschiedlich zu betrachten und anzuerkennen, dass die Elterninitiativen als Träger (hier: Private Kindergruppe Haan e.V. und Waldorfkindergarten Haan e.V.) einer besonderen / verschärften Problemlage unterliegen. Bei der erforderlichen weiteren Bear­beitung der Problem­lage zwischen Verwaltung und Trägern seien auch die künftigen Standards mit den Auswirkungen auf die Zuschussgewährung mit auf­zubereiten.

 

Zum Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 24.03.2015 betreffend „Übersicht über die freiwilligen Zuschüsse an die Träger von Kindertageseinrichtungen“ (Anlage 5)

 

erklärt die Verwaltung, sie werde in der zweiten Jahreshälfte dem Jugendhilfe­aus­schuss voraussichtlich eine Übersicht / Auswertung aus den bestehenden Verträgen vorle­gen können.

 

Zum Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 24.03.2015 betreffend „Strategie zur Gewin­nung von Kindertagespflegepersonen“ (Anlage 6)

 

erklärt die Verwaltung, auch Tagespflegepersonen unterlägen der Fluktuation. Es erfordere laufende Anstrengungen durch die Fachberatung, den Bestand zu halten bzw. auszubauen. Die Akquise von neuen Tagespflegepersonen sei laufendes Geschäft. Im Besonderen werde über Tagespresse und Internet (städt. Homepage) geworben sowie Kontakt zur Arbeitsverwaltung gehalten. Auch bestehe eine enge Kooperation mit den Ausbildungsstätten (Familienbildungswerk) der Tagespflegepersonen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

12 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung