Beschluss: Entscheidung ausgesetzt

Beschluss:

 

Die weitere Beratung (Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung Düsseldorf) erfolgt in der kommenden Sitzung des BKSA am 06.05.2015 unter der Prämisse, am 07.05.2015 den BKSA-Beschluss durch Dringlichkeitsentscheidung zu beschließen.


Protokoll:

 

1.Bgo. Formella führt aus, die Ziffer 1 des Beschlussvorschlages sei in die Sitzung des BKSA am 06.05.2015 verwiesen worden, eine Entscheidung des Rates in dieser Sache sei in der Sitzung am 16.06.2015 vonnöten. Der Mehrbetrag für die Beauftragung des externen Beraters für das Haushaltsjahr 2015 betrage 6.000 € zum bereits veranschlagten Ansatz i.H.v. 7.000 €. Hierbei handele es sich überwiegend um Leistungen aus dem Haushaltsjahr 2014, die in 2015 erbracht würden. Der Zuschuss war ursprünglich mit den 2 Schulstandorten begründet worden. Für das Haushaltsjahr 2016 sei ein Ansatz i.H.v. weiteren 7.000 € einzuplanen.

 

Auf die Einlassung der Stv. Lukat, ob der 06.05. nicht zu spät für eine Beratung sei, erwidert 1.Bgo. Formella, für den 27.05. sei ein Termin mit der Bezirksregierung Düsseldorf in dieser Sache optional vereinbart worden. Nach rechtlicher Prüfung sei ein Ratsbeschluss erforderlich, der erst am 16.06. möglich wäre (nächste Ratssitzung), somit wäre der reservierte Termin in Düsseldorf nicht zu halten.

 

Stv. Sack schlägt vor, nach der Beratung im BKSA am 06.05. am darauf folgenden Tag eine Dringlichkeitsentscheidung zur weiteren Beauftragung auf den Weg zu bringen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich