Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 9, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

1. Auf der Basis des im Haushaltsplan 2015 ausgewiesenen Personalkostenansatzes werden für das Jahr 2015 nur die gesetzlichen und tariflichen Steigerungen eingeplant. Die Einrichtung von neuen Planstellen ist ab dem Haushaltsjahr 2015 nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung des Rates zulässig. Überstunden sind ab dem Haushaltsjahr 2015 nur gegen Freizeitausgleich zu genehmigen. Ausnahmen können mit Zustimmung des Rates zugelassen werden.

 

2. Vor dem Hintergrund einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung wird die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten in die Höchstbesoldungsstufe A 16 / B 2 abgelehnt.

 

3. Die Wiederbesetzung des Leiters des Amtes 20 wird genehmigt.


Protokoll:

 

Stv. Stracke sieht es als zweckmäßig an, diesen TOP in der Beratung an diese Stelle vorzuziehen.

 

Nach kurzer Debatte erklärt er, die SPD-Fraktion wolle keine generelle Beförderungssperre, sondern einen Verzicht auf die Beförderung der kommunalen Wahlbeamten aufgrund des Erreichens der 30.000-Einwohner-Grenze.

 

Daraus resultiert ein neuer, klarstellender SPD-Antrag zu Ziffer 2.

 

Stv. Lukat bittet um anschließende Beratung des TOP 15, die nun wieder nötig werde.

 

Stv. Rehm ist der Auffassung, die im Antrag enthaltene Regelung zum Umgang mit Überstunden sei realitätsfremd und nicht zustimmungsfähig. Es könne nicht sein, dass die halbe Verwaltung wegen der zwangsweisen Gewährung von Freizeitausgleich regelmäßig unterbesetzt sei.


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.) 26 Ja- und 9 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung

 

zu 2.) 28 Ja- und 5 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen

 

zu 3.) einstimmig