Beschluss:

 

Die weitere Beratung und abschließende Beschlussfassung ergeht in der kommenden Sitzung des Rates.


Protokoll:

 

Zunächst gelangt die Vorlage 20/007/2015 zur Beratung.

 

Stv. Lemke geht gemäß Antrag der CDU-Fraktion zu Anlage 7 davon aus, dass die Streichung einiger Ermächtigungsübertragungen von Maßnahmen, die in diesem Haushaltsjahr auf keinen Fall zur Durchführung gelangten, eine Zinsverringerung im Ergebnisplan bewirken könnten.

 

StOVR Opfer erklärt, die Zinsersparnis sei nur geringfügiger Art. Man habe dies in der Vorlage 20/007/2015/3 noch nicht in Ansatz gebracht, weil der Änderungsantrag der CDU-Fraktion erst zu beschließen sei.

 

Stv. Schniewind möchte wissen, ob nicht grundsätzlich ein Verschieben notwendiger Maßnahmen angesichts derzeit günstiger Kredite diese für die Stadt verteuere.

 

StOVR Opfer legt dar, dass jede Baumaßnahme von der allgemeinen Kostensteigerung betroffen sei. Ziel müsse es sein, so viele Maßnahmen wie möglich unter der Prämisse des Haushaltsausgleichs in 2020 durchzuführen.

 

Bgo. Alparslan fügt hinzu, dass die Ausführung der Planung relativ rasch folgen sollte, da ansonsten die Planung veraltet und neu durchzuführen sei.

 

Stv. Lukat wundert sich, dass gemäß Tischvorlage des Tiefbauamtes ein plötzliches Einsparpotential ausgemacht worden sei.

 

Bgo. Alparslan erwidert, dass laufende Planverfahren immer wieder für Überraschungen positiver wie negativer Art gut seien.

 

Abstimmungen zu Anlage 2:

 

Der Antrag der WLH-Fraktion auf Streichung der eingestellten Mittel für den Technologiepark wird mit 2 Ja- und 15 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Zum Antrag der WLH-Fraktion auf Streichung der eingestellten Mittel für die Citystreife erklärt Stv. Ruppert, dieser Antrag komme als Sparbemühung daher, in Wirklichkeit sei das von der WLH favorisierte Präsenzkonzept sogar teurer.

 

Bgm. vom Bovert ist der Auffassung, dem Bürger werde ein Ansprechpartner zur Seite gestellt. Dies sei durch die örtliche Polizei so nicht leistbar.

 

Stv. Dürr verweist auf einen ähnlich lautenden Antrag der SPD-Fraktion, die diesem daher zustimmen werde.

 

StORR Rennert bemerkt, entgegen des Antrages handele es sich lediglich um Kosten von 10.000 €.

 

Dieser Antrag wird mit 9 Ja- und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Zum Antrag der WLH-Fraktion auf Streichung der eingestellten Mittel für Windhövel erläutert Stv. Dürr, die Veranstaltungen zum Integrierten Handlungskonzept hätten aufgezeigt, dass die eingestellten Mittel für die Innenstadtentwicklung gebraucht würden.

 

Bgo. Alparslan fügt hinzu, in der letzten Sitzung des SUVA sei deutlich geworden, dass ein elementarer Bestandteil des Innenstadtkonzeptes die Entwicklung des westlichen Neuen Marktes sei. Generell könne auch nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob die für die Umlegung vorgesehenen Mittel zur Umlegung nicht gebraucht  würden.

 

Stv. Lemke empfindet es als verheerendes Zeichen an die Bevölkerung, erst eine Bürgerbeteiligung zu offerieren und dann die Mittel dafür zu streichen.

 

Dieser Antrag wird mit 2 Ja- und 16 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Zum Antrag der WLH-Fraktion auf Streichung der Kosten  des Straßentausches Martin-Luther-Str. / Turnstr. liegt ein Abänderungsantrag der CDU-Fraktion vor.

 

Auf die Frage des Stv. Dürr, ob nur die Bürgersteigsanierung von der Stadt zu tragen sei und nicht eine Verpflichtungsermächtigung ins Haushaltsjahr 2016 möglich wäre, führt Bgo. Alparslan aus, der Kreis sei Baulastträger für die Unterhaltung der Fahrbahn, alle anderen Kosten habe die Stadt zu tragen. Die Umstufungsverfügung bzgl. Straßentausch liege noch nicht vor, er erwarte sie in 2016.

 

Stv. Lemke stellt als weitergehenden Antrag zur Abstimmung, Planungskosten in Höhe von 50.000 € für 2016 zu etatisieren und mittels Verpflichtungsermächtigung 480.000 € ab 2017 für die Baumaßnahme aufzunehmen.

 

Diesem Antrag wird mit 16 Ja- und 2 Nein-Stimmen zugestimmt.

 

Der Antrag der WLH-Fraktion

 

„In den Haushaltsplan 2015 wird unter Produkt 150200 (Stadtmarketing) 2.000 € eingestellt mit Sperrvermerk „Freigabe durch den WLSTA nach Abstimmung zu Projekt 2015“.“

 

wird mit 2 Ja- und 16 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Zum Antrag der WLH-Fraktion

 

„In den Haushaltsplan 2015 wird unter Produkt 011400 (Betriebshof) und unter Produkt 150200 (Stadtmarketing) jeweils 2.000 € eingestellt für Aktionen zur Stärkung des Wir-Gefühls, u.a. den Dreck-weg-Tag und die Teilnahme am Wettbewerb des WDR 2-Wir für eine Stadt“.

 

bekräftigt Stv. Lukat, dies seien Aktionen, die Städte zusammen stehen ließen und an denen jährlich viele Städte teilnähmen.

 

Stv. Dürr möchte von der Verwaltung wissen, ob die infrastrukturellen Bedingungen für die Teilnahme am WDR-Wettbewerb in Haan vorlägen.

 

Bgm. vom Bovert schätzt eine Teilnahme als nicht realistisch ein, da die benötigten Flächen nicht zur Verfügung stünden. Im Übrigen sei bekannt, dass die teilnehmenden Städte durchweg ein Minus in der Kasse zu verzeichnen hatten.

 

Stv. Giebels regt an, die Verwaltung möge sich mit der Firma Drekopf zwecks eines evtl. Sponsorings eines Dreck-weg-Tages in Haan in Verbindung setzen.

 

Diesem Ansinnen erteilt Bgm. vom Bovert eine Absage. Er werde, um gar keinen Anschein von Vorteilsnahme entstehen zu lassen, nicht aktiv um Sponsoren werben.

 

Dieser Antrag wird mit 2 Ja- und 16 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Der Antrag der WLH-Fraktion

 

„Die Stadtverwaltung hat die Personalkosten, extra ausgewiesene Fahrtkosten und Anschaffungs- und Instandhaltungskosten der PKW für den Bereitschaftsdienst darzulegen. Sie hat darzulegen wie viele Einsätze in der Bereitschaftszeit in dem Jahr 2014 geleistet wurden. Danach ist zu prüfen, ob eine Kooperation mit kreisangehörigen Städten zu den Bereitschaftsdiensten wirtschaftliche Vorteile für die Stadt Haan möglich macht.“

 

wird mit 2 Ja- und 16 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion

 

„1. Die Stadtverwaltung erstellt ein Organisationsentwicklungskonzept einschließlich Stellenzuordnung. Freiwerdende Stellen können bis zur Verabschiedung des Konzepts nur mit Zustimmung des Rates besetzt werden. Ebenso können Höhergruppierungen nur mit Zustimmung des Rates erfolgen, es sei denn, sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem Organisationsentwicklungskonzept gehen, ggfls. unter Zuhilfenahme von externen Institutionen, eine Aufgabenkritik sowie eine Prozessoptimierung einher.

 

2. Die Verwaltung legt zum kommenden HFA in Anlehnung an die Empfehlung der GPA eine Fluktuationsanalyse vor, in der auch dargestellt wird, wie sie gedenkt, das „Expertenwissen“ zu sichern.“

 

wird einvernehmlich in die nächste Sitzung des UA OPC zur weiteren Beratung verwiesen.

 

Stv. Lukat erklärt die Ablehnung der WLH-Fraktion bzgl. der Erschließungskosten für den Technologiepark gemäß Anlage 7 in Höhe von 443.513,17 €. Immer wieder produziere der Technologiepark unerklärliche nicht einschätzbare Kosten für die Stadt.

 

Sodann gelangt die Vorlage 20/007/2015/1 zur Beratung.

 

Zur Anlage 1 möchte Stv. Lukat wissen, warum die 14.000 € zur Beauftragung eines externen Personalberaters bzgl. der Besetzung der Kämmereileitung entgegen der HFA-Empfehlung weiterhin aufgeführt seien.

 

1.Bgo. Formella legt dar, die Verwaltung wolle die in dieser Woche stattfindenden Bewerbergespräche abwarten und die Mittel zur Absicherung des Verfahrens im Haushalt belassen.

 

Einvernehmen herrscht in Bezug auf die Anregung des Stv. Ruppert, für diesen Betrag einen Sperrvermerk mit Freigabe durch den Rat zu setzen.

 

Zum Ansatz für die Schulstrukturentwicklung erläutert 1. Bgo. Formella, dieser sei zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen dringend erforderlich.

 

Die Einlassung des Stv. Ruppert, die Thematik im zuständigen Fachausschuss vorzuberaten findet das allgemeine Einvernehmen.

 

Zum Antrag der SPD-Fraktion

 

„Die Umstellung der Bepflanzung der städtischen Grünflächen auf ein naturnahes Pflanzkonzept reduziert die Kosten des Pflegeaufwandes. Die GPA sieht hier ein Einsparpotenzial von 147.000 € pro Jahr.“

 

erklärt Bgo. Alparslan, das GPA habe nicht konkret geäußert, wo das Einsparpotenzial gesehen werde.

 

Stv. Lemke sieht mit dem Straßenbegleitgrün ein in Haan und Gruiten sehr sensibles Thema betroffen und empfiehlt dem zuständigen Fachausschuss eine Festlegung auf Standards.

 

Dieser Antrag wird einvernehmlich an den SUVA verwiesen.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion, die Verwaltung möge prüfen, wie der Zuschussbedarf für den Flächenbedarf der VHS in Haan in Einklang mit dem von der VHS-Zweckverbandsversammlung verabschiedeten Raumprogramm und unter Berücksichtigung einer effizienteren Raumnutzung der VHS in den ihr zur Verfügung gestellten Gebäuden verringert werden kann, wird einvernehmlich dem BKSA zur weiteren Beratung zugewiesen.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion

 

„Im Haushalt 2015 sind 5.000 € für Planungen für den barrierefreien Umbau des Gruitener Bahnhofs anzusetzen und mit einem Sperrvermerk zu versehen, der im Bedarfsfall vom Haupt- und Finanzausschuss aufzuheben ist, damit notwendige Umbaumaßnahmen im Rahmen einer Modernitätsoffensive der Deutschen Bahn durchgeführt werden und entsprechende Fördergelder beantragt werden können“

 

wird mit 16 Ja- und 2 Nein-Stimmen gebilligt.

 

Zum Antrag der SPD-Fraktion

 

„Die Verwaltung berücksichtigt bei der Sanierung der GGS Gruiten die Integration der Stadtteilbücherei Gruiten in das Schulgebäude“

 

empfiehlt Stv. Lukat, der BKSA möge sich der Thematik annehmen.

 

Dieser Antrag wird einvernehmlich in den BKSA verwiesen.

 

Zum Antrag der SPD-Fraktion

 

„Die Stadt Haan setzt den Beschluss des Rates aus dem Jahre 2005, in Haan einen Bürgerhaushalt einzuführen, unverzüglich um und greift – beginnend mit dem Haushaltsjahr 2016 – die Idee des „Kommunalen Bürgerhaushaltes“ mit dem Ziel auf, den Haushaltsplan 2016  weitestgehend nach diesen Grundsätzen aufzustellen“

 

führt 1. Bgo. Formella aus, absolute Bürgernähe und die Transparenz des Verwaltungshandelns seien wichtige Handlungsmaxime der Verwaltung. Knackpunkt seien die hierfür fehlenden Personalressourcen. Sie weise darauf hin, dass der ständige Dialog zwischen Bürgern, Politik und Verwaltung in anderen Städten nach Einführung des Bürgerhaushaltes als gescheitert anzusehen sei. Die Haushaltseinbringung vollziehe die Kämmerei bereits heute so transparent wie möglich. Dies gehe einher mit dreistelligen Überstundenzahlen im Amt 20 und Urlaubsverzicht. Zudem befinde sich das Amt 20 im personellen Umbruch, die Nachbesetzung der Leitungsposition sei abzuwarten.

 

Es ergehen zwei weitergehende Abänderungsanträge.

 

Die CDU-Fraktion beantragt, eine Einführung des Bürgerhaushaltes ab dem Jahr 2017.

 

Dieser Antrag wird mit 17 Ja- und 1 Nein-Stimme gebilligt.

 

Die WLH-Fraktion beantragt ebenso eine Einführung in 2017, möchte aber bereits eine separate Bürgerinformationsveranstaltung im Jahr 2016 durchführen.

 

Auch diesem Antrag wird mit 11 Ja-Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion

 

„Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Haan vom 04.03.1993 wird an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes  angepasst. § 1 wird ergänzt um den Satz: „Das Gleiche gilt für die aufgrund öffentlich-rechtlicher Entschließung der Gemeinde bereitgestellten Straßen, Wege und Plätze (insbesondere Wirtschaftswege).“ § 4 (3) wird nach Aufzählung  der Straßenarten ergänzt um den Satz „Bei Wirtschaftswegen beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen 50-80 v. H., die anrechenbare Breite wird mit 3,00 m festgesetzt.“

 

wird einvernehmlich in den WLSTA verwiesen.

 

Es folgt die Beratung zur Vorlage 20/007/2015/2.

 

Stv. Lukat erklärt für die WLH-Fraktion, die in Anlage 1 aufgeführten 40.000 € für ein Gutachten zum steuerlichen Querverbund bzgl. des Haaner Hallenbades werde die WLH-Fraktion ablehnen, da sich die dort tätigen Vereine im Gespräch sehr kooperativ gezeigt hätten. Die engagierten Vereine sollten unterstützt und entsprechende Einsparpotentiale generiert werden.

 

Stv. Giebels betont, die CDU-Fraktion sei für den steuerlichen Querverbund, da diese Konstruktion eine Steuerersparnis generieren müsste. Dies könne in dieser Höhe durch die vorgeschlagenen Maßnahmen der Vereine nicht erreicht werden, schließe diese aber auch nicht aus.

 

Stv. Dürr streicht heraus, dass Hallenbad müsse auch weiterhin insbesondere für die Haaner Bürger zugänglich gehalten werden. Es gelte, diesen weichen Standortfaktor zu erhalten. Hier biete der steuerliche Querverbund gute Chancen.

 

Bgm. vom Bovert sieht die in Ansatz gebrachten Kosten in Höhe als moderaten Ansatz an.

 

Dem Ansatz bei Produkt 080300 (Hallenbad) i.H.v. 40.000 € wird mit 16 Ja- und 2 Nein-Stimmen zugestimmt.

 

Dem Ansatz bei Produkt 100400 (städt. Unterkünfte, Übergangswohnheime) i.H.v. zusätzlich 120.000 € (Planung und Herrichtung Haus Rheinland) wird einstimmig entsprochen.

 

Dem Ansatz bei Produkt 030700 (Planungskosten Grundschule Steinkulle) i.H.v. 100.000 € wird mit 17 Ja- und 1 Nein-Stimme zugestimmt.

 

Abschließend gelangt die Vorlage 20/007/2015/3 zur Beratung.

 

Stv. Giebels möchte angesichts der 1,5 zusätzlichen befristet vom HFA gebilligten Stellen für das Amt 65 wissen, ob wirklich alles abgearbeitet werden könne, was beschlossen wurde.

 

Bgo. Alparslan erkennt einen zu geringen Ansatz für die Gebäudeunterhaltung. Für wesentliche Leistungen sei man aber dazu übergegangen, Jahresverträge einzurichten, was zu einem höheren Geldabfluss führe. Der Grundsatz sei,  dass die veranschlagten Mittel verausgabt werden sollen.

 

StOVR Opfer sieht einen nicht kompletten Mittelabfluss bei der Gebäudeunterhaltung als ganz natürliches Verfahren bei einer derartigen Budgethöhe an. Es sei zu unterscheiden zwischen der laufenden städtischen Gebäudeunterhaltung und Sondermaßnahmen. Zum 01.01. des Jahres beginne die laufende Gebäudeunterhaltung und dringende Sondermaßnahmen könnten dann ebenfalls durchgeführt werden.

 

Stv. Giebels erklärt für die CDU-Fraktion, die Erhöhung von Steuern könne immer nur das wirklich letzte Mittel zum Haushaltsausgleich darstellen. Die Orientierungsdaten seien 6-9 Monate alt und viele Wirtschaftsinstitute gingen von künftig deutlich besseren Bedingungen aus, so dass die CDU vorschlage, den Sockel beim Gewerbesteueransatz für 2015 um 200.000 € und den Sockel beim gemeindlichen Anteil an der Einkommensteuer um 100.000 € anzuheben und für die Folgejahre mit den Orientierungsdaten fortzuschreiben. Auch die Betriebskosten für das Gymnasium müssten nach dessen Neubau ab 2019 um 30 % geringer angesetzt werden können.

 

Stv. Lukat regt an, einen Betrag in Höhe von 100.000 € ab 2016 als Einsparung bei den Betriebskosten des Hallenbades anzusetzen. Weiteres Einsparpotential erkennt sie im zugesagten Personaleinsatz der das Hallenbad nutzenden Vereine.

 

StOVR Opfer betont, eine Einschätzung des Gebäudemanagements bzgl. der Einsparung bei den Energiekosten sei im vorliegenden Ansatz bereits enthalten. Bei den Haushaltssicherungsmaßnahmen sei zu beachten, dass ganz konkret gegenüber dem Kreis anzugeben sei, durch welche Maßnahme Einsparungen zu erzielen seien und ab welchem Zeitpunkt dies der Fall sein werde. Grundsätzlich sei eine Abweichung von den Orientierungsdaten nur beim Vorliegen konkreter Gründe möglich.

 

Stv. Lerch zeigt sich skeptisch gegenüber solcher Versuche, das Bild des Haushaltes zu schönen. Sie sei der Auffassung, die Eckdaten seien seitens der Kämmerin bereits hoffnungsfroh angesetzt worden.

 

StOVR Opfer gibt zu bedenken, ohne die Steuerkraft der Stadt Monheim und die daraus resultierende relativ geringe für Haan zu zahlende Kreisumlage, stünde man vor ganz anderen Problemen.

 

Bgm. vom Bovert sagt eine Prüfung bis zur Sitzung des Rates zu, welche finanziellen Verbesserungen die Verwaltung im Sinne der vorgeschlagenen Maßnahmen für verantwortungsvoll halte und versuche, dies evtl. schon mit dem Kreis im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit abzustimmen.

 

Stv. Dürr möchte keine Null für die Sandbachverrohrung in den Haushalt setzen, sondern eine Vorsorge für den Fall treffen, dass es zu akutem Handlungsbedarf komme.

 

1.Bgo. Formella macht darauf aufmerksam, dass diese Maßnahme haushalterisch nur nach 2016 verschoben worden sei.

 

Bgo. Alparslan ergänzt, für das laufende Jahr erwarte man keine Verfügung der Bezirksregierung. Die Schiebung erfolge, weil die Maßnahme aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht so zeitnah umsetzbar ist. Die Maßnahme der Mischwassereinleitungen in den Sandbach könne nicht gestrichen werden.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich