Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

1.      Der Haushalt 2015 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 1) unter Berücksichtigung der Bera­tungsergebnisse / der gefassten Einzelbeschlüsse beschlossen.

  

2.      Der Stellenplan 2015 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 2) beschlossen.

 

3.      Das Haushaltssicherungskonzept bis 2020 wird, soweit Maßnahmen den Bereich des Jugendamtes betreffen, entsprechend dem beigefügten Verwal­tungsentwurf (Anlage 3) unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse / der gefassten Einzelbeschlüsse beschlossen.

 

 


Protokoll:

 

1. Bgo. Formella verweist auf drei weitere Anträge von KiTa-Trägern zur Defizitabdeckung gemäß der Anlagen 4-6 der Vorlage 20/007/2015/3, die kurzfristig eingegangen seien. Sie empfiehlt, eine positive Bewertung der Anträge unter der Voraussetzung der Anwendung der Controlling-Instrumente aus der Vorlage 51/046/2015 (Seite 9)

 

  • der Umfang des Personaleinsatzes ist zu definieren (Mindestbesetzung entsprechend „1.KiBiz-Wert“ oder Mindestbesetzung mit (ggfls. anteiliger) Freistellung der Leitung = 2. KiBiz-Wert“)
  • bestehende Rücklagen sind vorrangig zur Defizitabdeckung einzusetzen
  • Auftrag an die Verwaltung zur Erarbeitung vertraglicher Regelungen mit den Trägern und Vorlage der Verträge.

 

Stv. Elker erklärt für die SPD-Fraktion, man wolle die Träger nicht im Regen stehen lassen. Die KiBiz-Pauschalen seien nicht auskömmlich. Ab dem Jahr 2016 solle sich die Verwaltung mit den Zuschüssen an den Kopfpauschalen des KiBiz orientieren.

 

Stv. Lukat macht für die WLH-Fraktion deutlich, die Controlling-Vorgaben der Verwaltung würden unterstützt. Eine Nichtzahlung der beantragten Summen komme die Stadt im Nachhinein teurer.

 

Stv. Giebels führt für die CDU-Fraktion aus, für das Jahr 2015 sollten die Träger unterstützt werden. Ab dem Jahr 2016 sollten die Kommunen die Unauskömmlichkeit der Landesgesetze nicht allein stemmen müssen.

 

Stv. Sack wirbt seitens der GAL-Fraktion dafür, ein Verfahren mit allen Beteiligten zu entwickeln, welches ein Controlling ermögliche.

 

1.Bgo. Formella legt angesichts der bisherigen Einlassungen dar, dies bedeute keine Planungssicherheit für die Träger ab dem Kindergartenjahr 01.08. 2016.

 

Stv. Ruppert verweist für die FDP-Fraktion auf die durch die anstehenden Tarifverhandlungen entstehenden weiteren Kosten die auf die Träger und die Stadt hinzu kämen. Obwohl man die Grundproblematik der nicht auskömmlichen Finanzierung seitens des Landes erkenne, enthalte sich die FDP-Fraktion, weil die Defizitabdeckung seitens der Antragsteller auch für die Folgejahre angemeldet worden seien.

 

Stv. Giebels vertritt die Auffassung, das Defizit sei von Land und Kommunen gemeinsam zu tragen und schlägt vor, ab 2016 die Hälfte des diesjährigen Bewilligungsbetrages einzuplanen.

 

Stv. Wetterau gibt zu bedenken, ob es erforderlich sei, die komplette aufaddierte Summe für 2015 einzustellen.

 

Stv. M. Klaus möchte die Zuschusshöhe künftig an die Betriebskostenabrechnungen der Träger koppeln. Die Verwaltung soll im Einzelfall prüfen, warum die Defizite entstanden seien.

 

Bgm. vom Bovert führt aus, einerseits wolle man den Trägern Planungssicherheit verschaffen, andererseits sei das Haushaltsjahr nicht gleich dem Kindergartenjahr. Daher schlage er vor, die Zuschüsse für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 sowie für die Hälfte des Haushaltsjahres 2017 zu beschließen, da ein halbes Jahr nicht reichen werde, um die entsprechenden Verhandlungen mit den Trägern zu einem fruchtbaren Ende zu bringen. So werde den Trägern auch angemessene Zeit eingeräumt, sich auf reduzierte Zuschüsse einzustellen.

 

Stv. Lukat erklärt sich für die WLH-Fraktion mit diesem Kompromiss einverstanden. Den Trägern solle aber signalisiert werden, dass man sie auch ab 2017 nicht im Regen stehen lasse.

 

1.Bgo.Formella fasst zusammen, für das Haushaltsjahr seien in diesem Fall 523.000 €, für 2016 416.000 € und für 2017 208.000 € einzuplanen.

 

Stv. Giebels bittet seitens der Verwaltung eine regelmäßige Information der politischen Gremien sicherzustellen und fragt, ob den Trägern bewusst sei, dass ihre Rücklagen vorrangig zur Defizitabdeckung einzusetzen seien.

 

1.Bgo. Formella sichert regelmäßige Information an den JHA zu.

 

Mit 17 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt der HFA: „Im Produkt 060110 sind zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen Aufwendungen für die Defizitabdeckung (freiwilliger Zuschuss zur Abdeckung des Aufwandes oberhalb der Finanzierung nach Kinderbildungsgesetz) zu veranschlagen: 523.000 € in 2015, 416.000 € in 2016 und 208.000 € in 2017.“


Abstimmungsergebnis:

 

17 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung