Protokoll:

 

Stv. Rehm bedankt sich für die Sitzungsvorlage und fragt nach, ob solche Missverständnisse zukünftig durch ergänzende Erläuterungen z.B. in der Begründung vermieden werden können.

 

TA Sangermann antwortet, dass zukünftig in die Begründung die Erläuterung aufgenommen werden kann, dass im Bereich von Erhaltungsflächen Form- und Verjüngungsschnitte vorgenommen werden dürfen.