Protokoll:

 

·      Anfrage der WLH-Fraktion zur Verkehrssicherheit Flurstraße / Am Kauerbusch mit Email vom 30.05.2015 sowie Antrag der GAL-Fraktion zur Flurstraße / Am Kauerbusch - Schulwegsicherung Beschlussvorlage 66/00972014 mit Schreiben vom 19.05.2015 und Schreiben eines Bürgers wegen des Unfalls im Kreuzungsbereich Flurstrasse/Am Kauerbusch vom 27.05.2015:

 

H. Janke als Vertreter der Polizei erläutert ergänzend zu der von der Verwaltung vorgelegten Tischvorlage zur Anfrage der GAL-Fraktion, dass sich in diesem Jahr nur dieser eine Unfall und auch im Zeitraum zwischen Januar 2014 und Mai 2015 insgesamt nur 3 Unfälle ereignet haben. Es handele sich daher nicht um einen Unfallschwerpunkt. Der Unfall sei zudem nach Aussage des betroffenen Kindes aus Unachtsamkeit passiert. Geschwindigkeitsüberwachungen in diesem Bereich sind von der Straßenverkehrsbehörde bisher nicht beantragt und daher nicht durchgeführt worden.

 

Bzgl. der Möglichkeit zur Errichtung einer Fußgängerquerung erläutert TA Mering, dass es hierfür klare Richtlinien gäbe und die hiernach erforderlichen Fahrzeugmengen als auch die Fußgängerbewegungen nicht erreicht werden. Zudem könne die Stadtverwaltung dem Straßenbaulastträger nicht auferlegen, einen Überweg zu errichten.

 

Die GAL-Fraktion betont, dass sie sich zusammen mit der WLH-Fraktion für die Erhöhung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich weiter einsetze. Auch wenn in diesem Bereich keine Unfallhäufungsstelle vorliege, sei aus Beobachtungen deutlich geworden, dass es in diesem Bereich täglich zu beinahe Unfällen komme, die in keiner Statistik auftauchen. Das vorgeschlagene Parkverbot im Einmündungsbereich Kauerbusch führe zudem nur zu einer Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeit. Die GAL-Fraktion fordert in dieser Angelegenheit daher mehr Engagement durch die Verwaltung.

 

·      Anfrage der WLH-Fraktion zur Analyse der Verkehrsunfälle in Haan mit Email vom 29.05.2015

 

Die Anfrage wird nach Abstimmung zwischen Polizei, Kreis und Stadt im nächsten SUVA am 25.08.2015 beantwortet.

 

 

·      Anfrage der WLH-Fraktion zur angekündigten Klage Technologiepark – Juni-Führungen mit Email vom 29.05.2015

 

Beigeordneter Alparslan erläutert, dass die Teilnahme der beiden Firmen Amada und Kronenberg am Tag der Architektur auf Anregung von Landschaftsarchitekt Herrn Röthig erfolge. Seitens der Wirtschaftsförderung wird die Teilnahme unterstützt. Ein Vertreter der Wirtschaftsförderung wird an dem Tag der Architektur anwesend sein. Es bestehe kein Zusammenhang mit der angedrohten Klage durch die AGNU.

 

 

·      Anfrage der WLH-Fraktion zum Neubau Gymnasium – Anwohnerbeschwerden mit Email vom 30.05.2015

 

Die Anfrage wurde nicht fristgerecht eingereicht. Die Beantwortung erfolgt daher im Protokoll:

 

1.  Welche Abstandsregelungen des Neubaus des Gymnasiums müssen eingehalten werden zu den benachbarten Grundstücken?

Es gelten die Abstandsregelungen der Bauordnung NRW. Demnach beträgt die Tiefe der Abstandflächen, soweit in einer örtlichen Bauvorschrift nach § 86 Abs. 1 Nr. 6 nichts anderes bestimmt ist, 0,8 der maßgeblichen Wandhöhe H, mindestens jedoch 3 m. Auf einer Länge der Außenwände und von Teilen der Außenwände von nicht mehr als 16 m genügt gegenüber jeder Grundstücksgrenze und gegenüber jedem Gebäude auf demselben Grundstück als Tiefe der Abstandflächen 0,4 H. Zu öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und öffentlichen Wasserflächen beträgt die Tiefe der Abstandfläche 0,4 H.

Im Falle des ursprünglichen Bebauungsplans Nr. 7 hätte dem zu Folge ein Wohngebäude in  vergleichbarer Grundfläche und Höhe, wie das Gebäude Adlerstraße 13, in einem Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze errichtet werden können. Zur Adlerstraße wäre ein Abstand von 6 m einzuhalten (Vorgartenfläche). 

Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 wird festgesetzt, dass der geplante Neubau des Gymnasiums ca. 3m niedriger, als die Firstlinie des angrenzenden Wohngebäudes errichtet werden wird. Die Abstandsflächen werden deutlich eingehalten.

 

2.  Kann der geplante Neubau zu Verschattungen von benachbarten Grundstücken führen? Wenn ja, was könnte dagegen getan werden?

Bebauung südlich der Adlerstraße:

Es tritt keine Verschattung auf, da das Gymnasium nördlich der Bebauung liegt.

 

Östlich angrenzendes Grundstück  Adlerstraße 13:

Schattenwurf durch das Gymnasium ist ausschließlich zu den Nachmittags-/ Abendstunden denkbar. Durch die geringere Höhe und den größeren Abstand des Gymnasiums würden  diese Verschattungseffekte gegenüber einer  vergleichbaren Wohnbebauung  (s. zu Frage 1) jedoch deutlich geringer ausfallen.

Insgesamt werden diese Effekte jedoch durch den Schattenwurf des (zu erhaltenden) Baumbestands auf dem Schulgrundstück überlagert. Zudem soll auf Wunsch des Grundstücksnachbarn entlang der Grenze noch eine Bepflanzung mit immergrünen Gehölzen erfolgen.

 

3. Welche Festlegungen zur Begrünung, bzw. eines Erdwalls müssen beim Neubau eingehalten werden? Würde es während der Bauphase zu Beeinträchtigungen dieser Bepflanzungen / Aufschüttungen kommen? Wenn ja, wie könnten diese verhindert werden?

Erdwälle als Abgrenzung sind nicht geplant, da das Schulgrundstück zu den angrenzenden, schutzwürdigen Wohngrundstücken bereits stark abfällt.

Bzgl. der Begrünung werden im Bebauungsplan umfangreiche Festsetzungen zum Erhalt und zur Ergänzung des Gehölzbestandes, insbesondere entlang der östlichen Grundstücksgrenze getroffen.

 

4. Gibt es aktuell Nachbarschaftsbeschwerden gegen den geplanten Neubau? Wenn ja, wie ist der Stand der Gespräche mit den Beschwerdeführern? Konnte diesen Abhilfe geschaffen werden oder müssen wir mit Klageverfahren rechnen?

Die Frage 4 wurde unter TOP 10 im nicht öffentlichen Teil beantwortet.

 

 

·      Anfrage der WLH-Fraktion zur Ampelschaltung Kaiserstraße / Königstraße mit Email vom 02.06.2015

 

Die Anfrage wurde nicht fristgerecht eingereicht. Die Beantwortung erfolgt im Protokoll:

 

Problematiken an der Lichtsignalanlage sind der Verwaltung nicht bekannt.

1. Wie ist aktuell in diesem Bereich die Schaltung der Lichtsignale für Fußgänger und Fahrzeugführer aufeinander abgestimmt?

Die vorhandenen, koordinierten Programme sind so geschaltet, dass die LSA ohne Anforderung der Nebenrichtung (querungswillige Fußgänger oder Abbieger aus der Königstraße) in Hauptrichtung Dauergrün zeigt. Fordert der Fußgänger oder der Abbieger Grün an, bekommt die Hauptrichtung Rot. Die Steuerung ist so programmiert, dass der Fußgänger nicht automatisch mit Grün bekommt, wenn der Abbieger aus der Königstraße ausfahren darf. Der Fußgänger muss also immer seinen Bedarf anmelden.

2. Wie ist zukünftig, nach Abschluss der Baumaßnahmen auf der B228 die Schaltung in diesem Bereich geplant?

Eine Änderung der Schaltung ist nach der Sanierung nicht erforderlich. Im Rahmen der erneuerten Grünen Welle B 228 sind alle Ampeln zwischen Lidl und Kampstraße aufeinander abgestimmt worden.