Sitzung: 02.06.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Protokoll:
· Anfrage der WLH-Fraktion zur Verkehrssicherheit Flurstraße / Am Kauerbusch mit Email vom 30.05.2015 sowie Antrag der GAL-Fraktion zur Flurstraße / Am Kauerbusch - Schulwegsicherung Beschlussvorlage 66/00972014 mit Schreiben vom 19.05.2015 und Schreiben eines Bürgers wegen des Unfalls im Kreuzungsbereich Flurstrasse/Am Kauerbusch vom 27.05.2015:
H. Janke als Vertreter der Polizei erläutert ergänzend zu der von der Verwaltung vorgelegten Tischvorlage zur Anfrage der GAL-Fraktion, dass sich in diesem Jahr nur dieser eine Unfall und auch im Zeitraum zwischen Januar 2014 und Mai 2015 insgesamt nur 3 Unfälle ereignet haben. Es handele sich daher nicht um einen Unfallschwerpunkt. Der Unfall sei zudem nach Aussage des betroffenen Kindes aus Unachtsamkeit passiert. Geschwindigkeitsüberwachungen in diesem Bereich sind von der Straßenverkehrsbehörde bisher nicht beantragt und daher nicht durchgeführt worden.
Bzgl. der Möglichkeit zur Errichtung einer Fußgängerquerung erläutert TA Mering, dass es hierfür klare Richtlinien gäbe und die hiernach erforderlichen Fahrzeugmengen als auch die Fußgängerbewegungen nicht erreicht werden. Zudem könne die Stadtverwaltung dem Straßenbaulastträger nicht auferlegen, einen Überweg zu errichten.
Die GAL-Fraktion betont, dass sie sich zusammen mit der WLH-Fraktion für die Erhöhung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich weiter einsetze. Auch wenn in diesem Bereich keine Unfallhäufungsstelle vorliege, sei aus Beobachtungen deutlich geworden, dass es in diesem Bereich täglich zu beinahe Unfällen komme, die in keiner Statistik auftauchen. Das vorgeschlagene Parkverbot im Einmündungsbereich Kauerbusch führe zudem nur zu einer Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeit. Die GAL-Fraktion fordert in dieser Angelegenheit daher mehr Engagement durch die Verwaltung.
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Anfrage
der WLH-Fraktion zur Analyse der Verkehrsunfälle in Haan mit Email vom
29.05.2015
Die Anfrage wird nach Abstimmung zwischen Polizei, Kreis und Stadt im nächsten SUVA am 25.08.2015 beantwortet.
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Anfrage
der WLH-Fraktion zur angekündigten Klage Technologiepark – Juni-Führungen mit
Email vom 29.05.2015
Beigeordneter Alparslan erläutert, dass die Teilnahme der beiden Firmen Amada und Kronenberg am Tag der Architektur auf Anregung von Landschaftsarchitekt Herrn Röthig erfolge. Seitens der Wirtschaftsförderung wird die Teilnahme unterstützt. Ein Vertreter der Wirtschaftsförderung wird an dem Tag der Architektur anwesend sein. Es bestehe kein Zusammenhang mit der angedrohten Klage durch die AGNU.
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Anfrage
der WLH-Fraktion zum Neubau Gymnasium – Anwohnerbeschwerden mit Email vom 30.05.2015
Die Anfrage wurde nicht fristgerecht eingereicht. Die Beantwortung erfolgt daher im Protokoll:
1.
Welche Abstandsregelungen des Neubaus des Gymnasiums müssen eingehalten
werden zu den benachbarten Grundstücken?
Es gelten die
Abstandsregelungen der Bauordnung NRW. Demnach beträgt die Tiefe der
Abstandflächen, soweit in einer örtlichen Bauvorschrift nach § 86 Abs. 1 Nr. 6
nichts anderes bestimmt ist, 0,8 der maßgeblichen Wandhöhe H, mindestens jedoch
3 m. Auf einer Länge der Außenwände und von Teilen der Außenwände von nicht
mehr als 16 m genügt gegenüber jeder Grundstücksgrenze und gegenüber jedem
Gebäude auf demselben Grundstück als Tiefe der Abstandflächen 0,4 H. Zu öffentlichen
Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und öffentlichen Wasserflächen beträgt
die Tiefe der Abstandfläche 0,4 H.
Im Falle des ursprünglichen Bebauungsplans Nr. 7 hätte dem zu Folge ein
Wohngebäude in vergleichbarer
Grundfläche und Höhe, wie das Gebäude Adlerstraße 13, in einem Abstand von 3 m
zur Grundstücksgrenze errichtet werden können. Zur Adlerstraße wäre ein Abstand
von 6 m einzuhalten (Vorgartenfläche).
Im Rahmen der 2.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 wird festgesetzt, dass der geplante Neubau
des Gymnasiums ca. 3m niedriger, als die Firstlinie des angrenzenden
Wohngebäudes errichtet werden wird. Die Abstandsflächen werden deutlich
eingehalten.
2.
Kann der geplante Neubau zu Verschattungen von benachbarten Grundstücken
führen? Wenn ja, was könnte dagegen getan werden?
Bebauung
südlich der Adlerstraße:
Es tritt keine Verschattung auf, da das Gymnasium nördlich der Bebauung
liegt.
Östlich angrenzendes
Grundstück Adlerstraße 13:
Schattenwurf durch das Gymnasium ist ausschließlich zu den
Nachmittags-/ Abendstunden denkbar. Durch die geringere Höhe und den größeren
Abstand des Gymnasiums würden diese
Verschattungseffekte gegenüber einer
vergleichbaren Wohnbebauung (s.
zu Frage 1) jedoch deutlich geringer ausfallen.
Insgesamt werden diese
Effekte jedoch durch den Schattenwurf des (zu erhaltenden) Baumbestands auf dem
Schulgrundstück überlagert. Zudem soll auf Wunsch des
Grundstücksnachbarn entlang der Grenze noch eine Bepflanzung mit immergrünen
Gehölzen erfolgen.
3. Welche Festlegungen zur Begrünung, bzw.
eines Erdwalls müssen beim Neubau eingehalten werden? Würde es während der
Bauphase zu Beeinträchtigungen dieser Bepflanzungen / Aufschüttungen kommen?
Wenn ja, wie könnten diese verhindert werden?
Erdwälle als Abgrenzung
sind nicht geplant, da das Schulgrundstück zu den angrenzenden, schutzwürdigen
Wohngrundstücken bereits stark abfällt.
Bzgl. der Begrünung
werden im Bebauungsplan umfangreiche Festsetzungen zum Erhalt und zur Ergänzung
des Gehölzbestandes, insbesondere entlang der östlichen Grundstücksgrenze
getroffen.
4. Gibt es aktuell Nachbarschaftsbeschwerden
gegen den geplanten Neubau? Wenn ja, wie ist der Stand der Gespräche mit den
Beschwerdeführern? Konnte diesen Abhilfe geschaffen werden oder müssen wir mit
Klageverfahren rechnen?
Die Frage 4 wurde unter TOP 10 im nicht öffentlichen Teil beantwortet.
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Anfrage
der WLH-Fraktion zur Ampelschaltung Kaiserstraße / Königstraße mit Email vom
02.06.2015
Die Anfrage wurde nicht fristgerecht eingereicht. Die Beantwortung erfolgt im Protokoll:
Problematiken an der Lichtsignalanlage
sind der Verwaltung nicht bekannt.
1. Wie ist aktuell in diesem Bereich die
Schaltung der Lichtsignale für Fußgänger und Fahrzeugführer aufeinander
abgestimmt?
Die vorhandenen, koordinierten Programme sind so geschaltet, dass die
LSA ohne Anforderung der Nebenrichtung (querungswillige Fußgänger oder Abbieger
aus der Königstraße) in Hauptrichtung Dauergrün zeigt. Fordert der Fußgänger oder
der Abbieger Grün an, bekommt die Hauptrichtung Rot. Die Steuerung ist so programmiert,
dass der Fußgänger nicht automatisch mit Grün bekommt, wenn der Abbieger aus
der Königstraße ausfahren darf. Der Fußgänger muss also immer seinen Bedarf
anmelden.
2. Wie ist zukünftig, nach Abschluss der
Baumaßnahmen auf der B228 die Schaltung in diesem Bereich geplant?
Eine Änderung der Schaltung ist nach der Sanierung nicht erforderlich.
Im Rahmen der erneuerten Grünen Welle B 228 sind alle Ampeln zwischen Lidl und
Kampstraße aufeinander abgestimmt worden.