Sitzung: 02.06.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: Entscheidung ausgesetzt
Vorlage: 61/064/2015
Beschluss:
Die Entscheidung wird einvernehmlich in den Rat am 16.06.2015 geschoben
Protokoll:
Beigeordneter Alparslan erläutert kurz den Stand des bisherigen
Verfahrens. Er führt an, dass durch einen Anlieger ein Antrag auf Bescheidung
einer Bauvoranfrage gestellt worden sei. Da diese Voranfrage nicht kongruent
mit den städtebaulichen Zielvorstellungen des mit Beschluss des PLUA am 15.02.2012
aufgestellten Bebauungsplans Nr. 143 seien, wurden Gespräche mit dem
Antragsteller geführt. Da diese zu keinem Ergebnis führten, wurde der Antrag
für ein Jahr zurückgestellt. Seitens des Antragstellers ist nunmehr Klage auf
Zurücknahme der Zurückstellung eingereicht worden. Zur Sicherung der
Planungsziele müsse nunmehr eine Veränderungssperre beschlossen werden.
Seitens der
Ausschussmitglieder besteht weiterer Informationsbedarf zu dem angefragten
Bauvorhaben, der nur in nichtöffentlicher Sitzung erörtert werden kann. Aufgrund
dessen wird die NichtÖffentlichkeit hergestellt.
- Nichtöffentliche Sitzung
-
Protokoll:
TA Sangermann stellt die Fläche des Antragsstellers im Bebauungsplangebiet Nr. 143 vor. Anhand einer Powerpointpräsentation zeigt er den genauen Wortlaut der Bauanfrage auf. Gemäß dem Antrag beabsichtigt der Vorhabenträger das vorhandene Gebäude abzureißen und ein Geschäfts- und Wohnhaus an derselben Stelle zu errichten. Hierbei steht die ggf. bereits im 1.OG angedachte Wohnnutzung im Widerspruch zu den beschlossenen Planungszielen zum BP 143, der erst ab dem 2. OG Wohnnutzungen in diesem Bereich vorsieht. Um die Planungsziele zu sichern und eine gesamthafte Entwicklung an diesem Standort weiterhin zu ermöglichen, müsse nunmehr eine Veränderungssperre aufgestellt werden, da die Zurückstellung am 23.07.2015 auslaufe. Durch die Veränderungssperre gewinne die Verwaltung Zeit, das Planverfahren fortzuführen. Die Veränderungssperre hat bis 1.09.2016 Gültigkeit, diese kann jedoch noch maximal zwei Mal verlängert werden, sodass der Bebauungsplan spätestens zum 01.09.2018 Rechtskraft erlangt haben müsste.
AM Trapp stellt den Antrag, dass der betreffende Abschnitt aus der Bauanfrage im Protokoll abgebildet wird.
Dem Antrag wird einvernehmlich stattgegeben.
Die Fragestellung zur beantragten Bauvoranfrage ist der Anlage 1 dieses Protokolls zu entnehmen.
- Öffentliche Sitzung -
Gemäß der Anfrage
der WLH-Fraktion vom 29.05.2015 erläutert der Beigeordnete Alparslan, dass der Bebauungsplan Nr. 143 unter
Nutzung des Plansicherungsinstruments der Veränderungssperre spätestens bis zum
01.09.2018 entwickelt worden sein muss. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse der
Innenstadtkonferenz im August im SUVA vorzustellen, so dass der Stadt ein
Zeitraum von rund 3 Jahren verbleibe, den Bebauungsplan aufzustellen. Einen
Anspruch auf Schadensersatzansprüche sehe er aufgrund der Planungshoheit der
Stadt und des verbleibenden Zeitraumes nicht.
Seitens der WLH-Fraktion wird Beratungsbedarf
angemeldet.
Abstimmungsergebnis:
einvernehmlich