Beschluss: Entscheidung ausgesetzt

Beschluss:

 

Die weitere Beratung und Abstimmung wird in der kommenden Sitzung des Rates geleistet.


Protokoll:

 

Um Herrn Luxem, 2. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schausteller in NRW (ARGE), Gelegenheit zu geben, die Lage aus Sicht der Schausteller zu erläutern, unterbricht Bgm. vom Bovert die Sitzung.

 

Herr Luxem führt aus, die Kosten für die Schausteller hätten sich in allen Bereichen erhöht und befänden sich am Ende der Fahnenstange. Die recht deutliche geplante Standgelderhöhung für die Haaner Kirmes sei daher nur schwierig zu schultern. Aufgrund der hohen Bedeutung der Kirmes für die Stadt müsse die Qualität dieser Veranstaltung erhalten werden, um für die Besucher attraktiv zu bleiben. Die höheren Gebühren könnten nicht eins zu eins an die Kunden weitergegeben werden, wenn man familienfreundlich bleiben wolle.

 

Bgm. vom Bovert verdeutlicht, die Verwaltung habe an vielen Stellen nach Einsparmöglichkeiten gesucht, aber keine befriedigenden Lösungen gefunden. So scheitere ein geplantes Agreement mit den Stadtwerken bzgl. eines günstigeren Strompreises für die Haaner Kirmes daran, dass es sich um s.g. Spartenstrom handele, welchen die Stadtwerke gar nicht liefern könnten.

 

Die Frage von Stv. Lukat nach einem Beispiel der vom Deutschen Schaustellerbund als Einsparoption benannten Privatisierung von Aufgaben beantwortet Herr Luxem mit der Straßenbeschilderung, die in Haan vom hiesigen Bauhof geleistet werde.

 

Auf Nachfrage von Stv. Holberg erklärt Herr Luxem, mit den unterschiedlichen Anhebungen in den verschiedenen Sparten z.B. Gastronomiestände und Fahrgeschäfte) einverstanden zu sein.

 

StORR Rennert erwähnt noch einmal den enormen Standort- und Imagefaktor der Kirmes für die Stadt Haan und fragt, ob dem Deutschen Schaustellerbund Städte bekannt seien, die finanzielle Zuschüsse für den Kirmesbetrieb gewährten.

 

Herr Luxem nennt die Stadt Oberhausen, die einen Zuschuss aus verschiedenen Haushaltstöpfen finanziere.

 

Nachdem die Öffentlichkeit wieder hergestellt wurde, möchte Stv. Lukat wissen, ob die Kosten der Sondernutzungsgebühr in der Satzung enthalten seien und auf welches Areal genau sich diese beziehe.

 

StOAR Skroblies erläutert, die Sondernutzungsgebühr sei in den Kosten des Kirmesbetriebes enthalten. Das Areal hierfür erstrecke sich vom Rathaus bis zum Windhövel inklusive des Neuen Marktes.

 

Stv. Holberg möchte wissen, ob die neue oder die alte Version der Kirmesgebührensatzung Grundlage des diesjährigen Haushaltes sei und ob es Schausteller gebe, die in Haan Gewerbesteuer zahlen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Wie im Entwurf des Haushaltsplanes 2015 auf Seite 203 ausgewiesen, wird 2015 eine neue Gebührenbedarfsberechnung aktuell für den Zeitraum 2015-2016 erstellt. Kostenunterdeckungen aus Vorjahren werden in der neuen Gebührenbedarfsberechnung ausgeglichen. Dadurch entstehen positive Jahresergebnisse bis einschließlich 2016. Da die neue Gebührenbedarfsberechnung noch nicht vorliegt, sind die veranschlagten Ansätze vorläufige Beträge.

Es gibt aktuell keine Schausteller, die eine Gewerbesteuerzahlung an Haan leisten, weil diese keinen Betriebssitz in Haan haben.

 

Stv. Rehm fragt, für den Fall, dass man auf die Verluste aus Vorjahren bei der Berechnung verzichten würde, seien diese nicht dann bereits gebucht.

 

StORR Rennert antwortet, dass sich die Verluste aus der Differenz der im Haushaltsplan dargestellten Einnahmen und Ausgaben ergäben.

Eine Verlustbuchung in dem Sinne, dass die entsprechenden Beträge abgeschrieben und nicht mehr geltend gemacht werden könnten, bestehe nicht, sondern die Verluste ab dem Jahr 2010 könnten auf den Zeitraum bis 2016 vorgetragen werden.

 

Stv. Rehm erkundigt sich, ob für die Stadt Haan eine Rückzahlungsverpflichtung für den Gebührenvorschuss der Jahre 2013 und 2014 für den Fall bestehe, dass die vorliegende Satzung nicht vom Rat beschlossen werde.

 

StORR Rennert erklärt, dass bei einem teilweisen oder sogar vollständigen Verzicht auf den Verlustvortrag keine Rückzahlung der in einem Kalenderjahr erzielten Gewinne erfolge, weil auch diese wie die Verluste auf die Folgejahre vorgetragen würden und Bestandteil der Gebührenkalkulation seien.

Die Stadt mache auch keine Nachzahlung bei den Teilnehmern der Verlustjahre geltend, weil dies aufgrund der verbindlichen Gebührenfestsetzung rechtlich nicht zulässig wäre.

 

Abschließend möchte Stv. Rehm noch wissen, warum die Mehrwertsteuer nicht mehr in Ansatz gebracht worden sei. Er schließt mit der Aussage, dass die Kirmes kein Zuschussgeschäft für die Stadt sein dürfe.

 

StORR Rennert merkt an, dass der Kirmesbetrieb nicht mehr umsatzsteuerpflichtig sei. Daher falle weder Leistung noch Erstattung der Steuer an.

 

Stv. Stracke ist der Auffassung, der vielzitierte Werbeeffekt für die Stadt durch die Kirmes sei nicht bezifferbar und vielleicht gar nicht so hoch wie angenommen. Man könne dieses Thema in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus aufgreifen und diskutieren. Die SPD-Fraktion stimme der Gebührensatzung zu, weil kostendeckend zu rechnen sei.

 

Stv. Lukat bittet die Verwaltung, die Variante mit den Privatisierungen bis zur Sitzung des Rates in der kommenden Woche vergleichend durchzurechnen. Sie fragt, wer den Security-Dienst auf der Kirmes bezahle.

 

StOAR Skroblies erläutert, dieser sei soweit er die Kirmes betreffe in den Kosten des Kirmesbetriebes enthalten.

 

Stv. Wetterau bittet die Verwaltung, alle Möglichkeiten zur Gebührenreduzierung auszuschöpfen.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich