Protokoll:

 

zu 1.) Die Beratung hierzu ist nach der Sommerpause vorgesehen.

 

zu 2.) Die Erhöhung der Elternbeiträge OGS führt dazu, dass der Mehrertrag jährlich bis 2020 entfällt und es sich um eine beschlossene HSK-Maßnahme handelt, die nach den Vorgaben auszugleichen ist. Die angesprochene ggfs. Nichtannahme  des Jahresüberschusses der Sparkasse betrifft 2015 und hat somit keine unmittelbare Auswirkungen auf das entscheidende Haushaltsjahr 2020 für den Haushaltsausgleich. Die Beantwortung der anderen Fragen hat sich auf Grund dieser Feststellung erübrigt.