Beschluss:

 

Die Veränderungssperre Nr. 22 für ein Teilgebiet des Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 143 „Windhövel“ wird beschlossen.

Das Gebiet der Veränderungssperre Nr. 22 „Windhövel“ befindet sich in Haan-Mitte, westlich des Neuen Markt, nördlich der Kaiserstraße, östlich der Schillerstraße und südlich des Schillerparks. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die zeichnerische Darstellung.

 

 


Protokoll:

 

Vorübergehend wird Nichtöffentlichkeit hergestellt.

 

Bgo. Alparslan erläutert die Tischvorlage 61/064/2015/1 der Verwaltung, die ausweise, dass der Antragsteller auf eine Errichtung von Wohnungen im EG / 1. OG verzichten werde. Dennoch werde die Verwaltung an dem Erlass einer Veränderungssperre festhalten, weil man befürchte, dass nach Auslaufen der Zurückstellung keine Möglichkeiten mehr bestünden, eine modifizierte Anfrage abzulehnen, die ggfls. dem endgültigen Plan entgegenstehen könnte. Es gehe der Verwaltung dabei nicht um Verhinderung, sondern um eine gesteuerte Entwicklung des Bereiches und ein einheitliches Erscheinungsbild an dieser Stelle der Innenstadt.

 

Stv. Drennhaus ist der Auffassung, dass Gespräche mit dem Antragsteller mehr gebracht hätten als der Erlass einer Veränderungssperre.

 

Bgo. Alparslan legt dar, es habe viele Gespräche mit dem Antragsteller gegeben. Dieser habe dann aber eine Klageschrift eingereicht, die den Erlass einer Veränderungssperre erforderlich machte. Er erinnere an die Planungshoheit des Rates.

 

Es erfolgt der Wiedereinstieg in die Öffentliche Sitzung.

 

Stv. Lukat erklärt für die WLH-Fraktion, die vom Rat beschlossene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung habe bis heute nicht stattgefunden. Der Antragsteller habe sich nun kompromissbereit gezeigt. Es bestehe keine Notwendigkeit für eine Veränderungssperre.

 

Stv. Drennhaus bekräftigt, es hätte im Gespräch nach Lösungen gesucht werden müssen, die eine Wohnnutzung an diesem Standort ermöglichen, wo der Bebauungsplan dies zulasse. Ihm erschließe sich nicht, warum keine Baugenehmigung im Gleichklang mit dem Bebauungsplan möglich sein solle.

 

Bgo. Alparslan führt aus, die Zurückstellung des ursprünglichen Bauantrages sei erfolgt, weil der Antrag nicht hinlänglich konkret gewesen sei. Als die Gespräche mit der Verwaltung den Antragsteller nicht weiterbrachten, habe dieser Klage gegen die Zurückstellung erhoben. Die Verwaltung strebe im zur Rede stehenden Gebiet eine gesteuerte Entwicklung an, die eine Veränderungssperre erforderlich mache.

 

Stv. Ruppert sieht für die FDP-Fraktion das öffentliche Interesse gewichtiger an als das private und möchte an diesem sensiblen Punkt in der Innenstadt die Kontrolle über die Gesamtentwicklung nicht verlieren.

 

Stv. Rehm streicht seitens der GAL-Fraktion heraus, der Erlass einer Veränderungssperre verbessere die Handlungsoptionen der Stadt. Eine Übereinkunft mit dem Eigentümer schließe sie jedenfalls nicht aus.

 

Stv. Lukat vergleicht das Vorgehen der Verwaltung mit einer Enteignung, obwohl der Bauwillige mit seinem Ansinnen den unteren Neuen Markt beleben würde.

 

Stv. Abel erklärt, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung schon deshalb folgen zu wollen, weil die UWG-Fraktion, wie viele andere Fraktionen auch, die Entwicklung der Innenstadt an erster Stelle des Wahlprogrammes stehen hatte.

 

Stv. Schwierzke ist namens der AfD-Fraktion der Auffassung, die Veränderungssperre blockiere den Antragsteller nicht, wenn dieser sein Vorhaben gemäß den Vorgaben des gültigen Bebauungsplanes beantrage.


Abstimmungsergebnis:

 

23 Ja- und 4 Nein-Stimmen bei 10 Enthaltungen

 

(Stv. Giebels und Stv. Kaimer haben weder an Beratung noch Abstimmung teilgenommen.)