Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 7, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die OGS wird nicht verändert und zur Beratung / Neufassung in den noch zu bildenden Arbeitskreis Elternbeiträge / Kita verwiesen. Die Ergebnisse der Beratungen des Arbeitskreises sind in die Haushaltsplanberatungen 2016 aufzunehmen.

 

Der haushaltsrechtliche Ausgleich der Mindereinnahmen erfolgt durch eine entsprechende Sperrung anteilig für 2015 und ab 2016 ff. jährlich in voller Höhe bei den im Haushaltsplan 2015 eingeplanten Bauunterhaltungsmitteln für städtische Gebäude (= Ersatz für HSK-Maßnahme).

 

Die Bescheide für die OGS_Elternbeiträge ergehen unter Vorbehalt.

 

 


Protokoll:

 

1.Bgo. Formella erläutert die Mindereinnahmen im Haushalt für den Fall, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt würde. Demnach mache die Anhebung der „0 €“- Einkommensgrenze auf 25.000 € für das Jahr 2015 eine zusätzliche Mindereinnahme in Höhe von rd. 7.600 € und ab 2016 von rd. 18.300 € aus. Die Gesamtmindereinnahme für das Jahr 2015 betrage 27.850 € und für die Jahre 2016 ff. jährlich 68.400 €. Es ergebe sich danach für das Haushaltsjahr 2020 ein Minderbetrag von 10.514 €. Der jährliche Mehrertrag bei der Erhebung von Elternbeiträgen für die OGS sei als HSK-Maßnahme im Haushalt 2015 eingeplant und durch den Rat beschlossen worden. Bei Nichtumsetzung müssten an anderer Stelle ausgeglichen werden. Es werde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, eine entsprechende Sperrung bei den im Haushaltsplan eingeplanten Bauunterhaltungsmitteln für städtische Gebäude vorzusehen. Der weitere politische Wille müsse im Arbeitskreis abgestimmt werden.

 

Bgm. vom Bovert findet es bemerkenswert, dass der Rat nicht einmal vier Wochen nach Beschluss des Haushaltes wieder von dieser Maßgabe abweichen wolle. Er sorgt sich angesichts eines nicht ausreichend ausgeprägten Sparverhaltens um den angestrebten Haushaltsausgleich im Jahr 2020.

 

Auch Stv. Ruppert mahnt für die FDP-Fraktion an, es könne auf Dauer nicht zielführend sein, Mindereinnahmen und Mehrausgaben gleichzeitig zu beschließen.

 

Stv. Sack erklärt für die GAL-Fraktion, die 25.000 € - Grenze aus systematischen aber auch sozialen Gesichtspunkten auch bei den OGS-Beiträgen einführen zu wollen. Untersuchungen bewiesen, dass die Bildungsreife der Kinder in Deutschland in deutlicher Weise von dem Geldbeutel ihrer Eltern abhingen. Den haushaltsrechtlichen Kompensationsvorschlag der Verwaltung unterstütze die GAL.

 

Bgo. Alparslan mahnt, wer immer weitere Ausbauten des Bestandes beschließt kann nicht gleichzeitig Kürzungen der Bauunterhaltungsmittel als Kompensation für wünschenswerte Ausgabenbereiche einsetzen. Wenn man dauerhaft an den Unterhaltungsmitteln für städtische Gebäude spare, müsse man sich über Abrisse und Abgänge nicht wundern. Dies dürfe keine Dauerlösung sein.

 

Stv. Wetterau erklärt für die CDU-Fraktion, man wolle die bisherige Satzung zunächst beibehalten und das Beratungsergebnis des Arbeitskreises abwarten.

 

Stv. Lukat verlangt für die WLH-Fraktion eine Gesamtschau, da es im OGS-Bereich zu ähnlichen Problemen wie im KiTa-Bereich komme. Die Kompensation über eine Einsparung bei den Unterhaltungsmitteln für die städtischen Gebäude sei keine gute Lösung. Die tatsächlichen Einsparpotenziale des Haushaltes habe die WLH-Fraktion mehrfach dargelegt. Die WLH-Fraktion lehne eine Beitragserhöhung für Eltern ab.

 

Stv. Elker legt für die SPD-Fraktion dar, man wolle den Gleichschritt in den Bereichen KiTa und OGS und favorisiere die Alternative 2 der Verwaltungsvorlage.

 

Stv. Stracke führt aus, Prämisse müsse sein, die unteren Einkommensgruppen nicht weiter zu belasten. Mit der Umsetzung der Alternative 2 ergäbe sich für das Jahr 2020 immer noch ein leichtes Plus.

 

Nach einer Sitzungsunterbrechung auf Antrag der CDU-Fraktion setzt

 

Stv. Ruppert mit der Bemerkung fort, ein Bestehenlassen der bisherigen Satzung würde eine Mindereinnahme für den Haushalt bedeuten, weshalb die FDP-Fraktion die Alternative 1 favorisiere. Da diese aber wohl nicht mehrheitsfähig sei, schließe man sich den Unterstützern der Alternative 2 an.

 

Stv. Giebels erläutert, die alte Satzung solle unter der Maßgabe in den Arbeitskreis gegeben werden, dass die Einkommensstaffel in der Weise angepasst werde, dass die untere Einkommensgruppe beitragsfrei gestellt werde. Der Alternative 2 könne die CDU-Fraktion aber so nicht zustimmen. Der Arbeitskreis solle noch im Herbst ein Ergebnis präsentieren und bis dahin sollten vorläufige Gebührenscheide unter dem Vorbehalt einer Nachforderung / Erstattung verschickt werden.

 

Stv. Sack erhebt zum Antrag, die Einkommensgrenze ab August 2015  auf 25.000 € heraufzusetzen, ansonsten bleibe die alte Satzung bis zur Beratung im Arbeitskreis weiter in Kraft.

 

Stv. Elker betont, dem Arbeitskreis dürften keine Denkverbote auferlegt werden. Unter diesen Umständen könne die SPD dem GAL-Antrag nicht folgen.

 

Nach einer erneuten Sitzungsunterbrechung, diesmal auf Antrag der SPD-Fraktion, gelangt der Antrag der GAL-Fraktion

 

„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die OGS wird in der aktuellen Fassung zur Beratung / Neufassung in den noch zu bildenden Arbeitskreis Elternbeiträge / Kita verwiesen. Die Einkommensgrenze für Beiträge "0" EURO wird für das Jahr 2015 ff. auf 25.000 EURO angehoben.

Der haushaltsrechtliche Ausgleich der Mindereinnahmen erfolgt durch eine entsprechende Sperrung anteilig für 2015 und ab 2016 ff. in voller Höhe bei den im Haushaltsplan 2015 eingeplanten Bauunterhaltungsmitteln für städtische Gebäude (= Ersatz für HSK-Maßnahme)“

 

zur Abstimmung und wird mit 8 Ja- und 29 Nein-Stimmen abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

 

26 Ja- und 7 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen