Protokoll:

 

Es liegt eine zweiteilige Anfrage der WLH-Fraktion vor, die nach Abstimmung zwischen Dezernat II und Amt 66 wie folgt beantwortet wird:

 

1. Welche Problematiken gibt es, dass die K 20 seit 2011 entgegen der damaligen Planungen nicht Gemeindestraße wurde? Wann ist damit zu rechnen, dass die Stadt Haan Straßenbaulastträger wird?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die K 20 alt wurde allein aus fiskalischen Gründen noch nicht abgestuft. Der Restwert der Straße ist noch so hoch, dass der Kreis nicht darauf verzichten möchte. Wann der Kreis die Straße abstufen möchte, ist der Verwaltung nicht bekannt.

 

2. Wurde der Stadt Haan bereits mitgeteilt, welche Ausgleichssumme diese erhält, da die K 20 in vielen Bereichen nachgebessert werden müsste, so im Bereich des beampelten Fußgängerüberweges an der Thunbuschstraße / Bahnhof Gruiten?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Nein

 

Ferner erläutert 1. Bgo. Formella, der Rat habe den Umstufungsbeschluss in 2009 gefasst. Die bedeute haushaltsrechtlich, dass es sich für die Stadt Haan faktisch um eine Schenkung handele, die auf der Aktivseite beim Anlagevermögen und über einen Sonderposten im Passiva zu verbuchen sei. Eine Ausgleichszahlung sei als zweckgebundene Zuwendung in der Ergebnisplanung als Ertrag für die Sanierung der Straße einzuplanen.

 

Bgo. Alparslan ergänzt, die Ausgleichszahlung fließe nur dann, wenn die Straße sich in einem nicht verkehrssicheren Zustand befinde.

 

Stv. Lukat möchte wissen, ob der Kreis verpflichtet werden könne, Straßensanierungsmaßnahmen, die bei der gemeinsamen Begehung festgestellt worden seien, durchzuführen.

 

Bgm. vom Bovert berichtet, die Verhandlungen mit dem Kreis hierzu seien zwischenzeitlich aufgenommen worden.