Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Gemäß § 25 SpKG i.V. m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpKG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 156.540,41 € verzichtet. Der Betrag wird der Sicherheitsrücklage der Stadt-Sparkasse Haan zugeführt.

Somit ist gemäß § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpKG der volle Bilanzgewinn in Höhe von 156.540,41 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.


Protokoll:

 

Stv. Holberg legt für die CDU-Fraktion dar, die Sparkasse brauche den Überschuss, weil die aktuell schlechtere Zinssituation die Einnahmen der Sparkasse schmälere. Wenn es Rücklagen gebe, könnten auch Darlehen vergeben werden. Die Sparkasse führe viel Geld in Stiftungen auch im Interesse der Stadt ab und unterstütze viele Sportvereine.

 

Auf Nachfrage der Stv. M. Klaus, inwieweit die Mindestanforderungen für die Zuführung bei der Sparkasse erfüllt seien, erklärt Bgm. vom Bovert diese seien erfüllt.

 

Auf weitere Nachfrage der Stv. Lukat, welche Summe des in Rede stehenden Überschusses im Falle einer Ausschüttung tatsächlich nach Steuern bei der Stadt ankomme, beziffert Bgm. vom Bovert diese mit 50-60%.

 

Stv. Lukat macht seitens der WLH-Fraktion deutlich, man wolle eine starke Sparkasse in Haan erhalten und spreche sich gegen eine Ausschüttung an die Stadt aus.

 

Auch Stv. Ruppert wertet die im Haushalt etatisierte Einnahme in Höhe von 200.000 € als offensichtlich zu hoch und spricht sich gegen eine Ausschüttung an die Stadt aus.

 

Bgm. vom Bovert stellt sich die grundsätzliche Frage, warum sich Haan anders als die anderen Kreisstädte in dieser Frage verhalte.


Abstimmungsergebnis:

 

11 Ja- und 1 Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen