Protokoll:
Schriftliche Anfrage der WLH-Fraktion:
Wie ist der Vertragspunkt zur „dauerhaften Ausgleichsmaßnahme“ zwischen der Stadt Haan und der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft wörtlich aufgenommen worden? Ist der „dauerhafte Ausgleich“ zum Artenschutz für die ehemalige Ackerfläche des Bebauungsplangebiets Technologiepark Ziel des Auftrags gewesen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Antwort der Verwaltung im Protokoll der
9. Sitzung des SUVA
Grundlage
der Umsetzung der gesetzlichen Artenschutzmaßnahmen i. R. der Entwicklung des
Technologieparks Haan NRW (1. und 2. Bauabschnitt) ist ein in
5-Jahresabschnitten fortzuführendes Vertragswerk zwischen der Stadt Haan und
der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft. Am 12.02.2008 wurde der Vertrag mit
einer 5-jährigen Laufzeit zur Übernahme von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
erstmals vom Rat in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen (s. Vorlagen PlUVA
19/143 und WL 20/74). Nach Auslaufen des ersten Vertrages wurde ein weiterer
Vertrag mit Wirkung bis zum 31.12.2017 abgeschlossen.
Zum Zeitpunkt der Vertragsgestaltung lag zum
Aspekt der dauerhaften Sicherung von Artenschutzmaßnahmen noch keine
verwertbare Rechtsprechung vor. In Übereinstimmung mit der Unteren
Landschaftsbehörde wurde deshalb befunden, dass der gewählte Weg über die o. g.
vertragliche Formulierung den rechtlichen Anforderungen auch zur Gewährleistung
der dauerhaften Sicherung entspricht.
In der Zeit nach dem erstmaligen
Vertragsabschluss hat sich die Rechtsprechung und Literatur zur Sicherung
vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen kaum weiter entwickelt; sie ist selbst heute
immer noch als spärlich zu bezeichnen. Zumindest zeichnet sich nunmehr jedoch
ab, dass die Anforderungen vergleichbar zu Ausgleichsmaßnahmen in der
Eingriffsregelung sind. D. h., man muss neben einer längeren, in der Regel 30
jährigen vertraglichen Verpflichtung auch eine dingliche Sicherung der Fläche
vorweisen können. Bei Ausgleichsmaßnahmen auf wechselnden Flächen (bspw.
Verträge mit der Stiftung) ist es zumindest in der Praxis üblich, eine der
wechselnden Flächen als Rückfalloption bzw. sog. "Faustpfandfläche"
grundbuchlich zu sichern.
Nachdem nunmehr die ersten 10 Jahre
Maßnahmenumsetzung erfolgt sind bzw. sich in der vertraglich gesicherten
Maßnahmenumsetzung befinden, arbeitet die Verwaltung daran, für den Zeitraum
nach 2017 neben der Maßnahmenumsetzung auch eine grundbuchliche Sicherung
dieser Maßnahmen zu erwirken um den aktuellen, rechtlichen Anforderungen zu
entsprechen.
Selbst
für den nicht gänzlich auszuschließenden Fall, dass eine Regelung, wie oben
beschrieben nicht zu Stande kommen sollte, hat die Verwaltung dargelegt, dass
die Umsetzung der Planung dennoch im Rahmen einer Ausnahmeregelung nach § 45
(7) BNatSchG möglich ist (s. Kap. 13.5 der Begründung/Umweltbericht zum
Bebauungsplan Nr. 168).
Weitere schriftliche Anfrage der WLH-Fraktion :
1. Wie viele in Haan ansässige Unternehmen beteiligen sich aktuell an der City App? Wie ist der Verlauf seit dem Start der City App?
2. Wurde dort von Seiten der Wirtschaftsförderung die Zufriedenheit alle 6-12 Monate der teilnehmenden Unternehmen abgefragt, bzw. wie erfolgt die weitere Unterstützung der Unternehmen von Seiten der Wifö?
3. Welche Zukunft sieht die Wifö der Stadt Haan für die City App?
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Aktuell sind in
der Haan-App 144 gekaufte Einträge. Diese Einträge sind alle
Premiumeinträge, mit oder ohne 360 Grad Panorama.
Der Vertrieb akquiriert permanent, bisher noch nicht
angesprochene und neue
Unternehmen.
2. Nein.
Der Anbieter akquiriert eigeninitiativ, genauso wie
bei der Stadtplanwerbung,
werbefinanzierten Broschüren, Fahrzeugen, Monitoren
etc.
Mit der App sollen die mobil-relevanten Inhalte der
städtischen Internetseite
herausgearbeitet und den Bürgern und Besuchern
angeboten werden. Je mehr User,
desto besser für die Firmen, die Anzeigen schalten.
Der Anbieter wertet die Zugriffe
laufend aus.
3. Vertrag wurde Mitte 2012 über fünf Jahre
abgeschlossen. Die Wirtschaftsförderung
entwickelt kontinuierlich die Angebote mit dem
Anbieter weiter. Zudem beobachten
wir, was der App-Anbieter in anderen Städten
Nachahmungswertes umsetzt. Gen
Vertragsende kann
im WLSTA über Alternativen beraten werden.
Stv. Kunkel-Grätz erkundigt sich, ob die Verwaltung sich bereits mit der Gesundheitskarte für Flüchtlinge beschäftigt habe.
StOVR Thal erklärt, die Verwaltung werde personell und finanziell prüfen, welche Auswirkungen sich hieraus ergeben.
Stv. Lukat berichtet zum Baugebiet des Bebauungsplans Nr. 148, dort laufe bei Starkregenfällen das Wasser nicht vernünftig ab. Sie möchte wissen, ob die Verwaltung bereits tätig sei.
Bgo. Alparslan ist das nicht bekannt, hält dies aber für normale Probleme bei einem Baustellenzustand.
Auf die abschließende Anfrage der Stv. Lukat, was die Verwaltung gegen illegale Sperrmüllsammler unternehme, erklärt StORR Rennert, ihm seien derartige Beschwerden nicht bekannt.