Nachtrag: 24.08.2015 Nummer 1

Beschluss:

 

Sh. amtliche Niederschrift (Anlage 1)


Protokoll:

 

Sh. amtliche Niederschrift (Anlage 1)

 

Ergänzung:

 

AM Giebels fragt an, ob bezüglich der ungültig abgegeben Stimmen eine Aussage getroffen werden kann, aus welchen Gründen diese ungültig sind und ob es in der Briefwahl außergewöhnlich viele ungültige Stimmen gab.

StOAR Skroblies führt aus, dass die für ungültig abgegeben Stimmen durch die Wahlvorstände und Briefwahlvorstände beurteilt werden. Das Wahlamt überprüft diese nicht. Bei den ungültigen Stimmen handelt es sich nicht um ausgesonderte Wahlbriefe, die in den Briefwahlbezirken vor der Auszählung der Stimmen aufgrund von fehlerhaft verpackten Briefwahlunterlagen aussortiert werden.

 

AM Drennhaus merkt an, dass auf den Wahlscheinen, die zur Briefwahl ausgegeben wurden, die vollständige Unterschrift gefordert wurde. Er fragt an, ob Wahlbriefe, auf deren Wahlschein lediglich der Nachname als Unterschrift genutzt wurde, ausgesondert wurden.

StOAR Skroblies teilt mit, dass auch Wahlscheine, die nur den Nachnamen als Unterschrift tragen, zugelassen wurden.

 

Weiterhin fragt AM Drennhaus ob Frau Dr. Warnecke inzwischen der CDU beigetreten ist, da auf dem Stimmzettel bei ihr die CDU angegeben wurde.

Hierzu führt die Vorsitzende, Frau Formella aus, dass auf dem Stimmzettel nicht die Parteizugehörigkeit angegeben sei, sondern der Wahlvorschlagsträger. Die sei im Fall der Frau Dr. Warnecke die CDU.

Weiterhin führt Frau Formella informell aus, dass die Landeswahlleiterin eine Eingabe eines Haaner Bürgers zur Gültigkeit des Stimmzettels zur Bürgermeisterwahl erhalten habe. Beim Wahlamt Haan ist bisher keine Beschwerde eingegangen.


Abstimmungsergebnis:

 

Sh. amtliche Niederschrift (Anlage 1)