Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der UAOPC nimmt den mündlichen Sachstand der Feuerwehrleitung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat die Auszahlung von Überstunden für die Beschäftigten der Feuer- und Rettungswache Haan für den Zeitraum 01.05.2015 bis 31.12.2015.

 

 


Protokoll:

 

BAR Schlipköter erläutert die aktuelle Personalsituation der Feuerwehr Haan mittels einer Präsentation (Anlage 1). Er streicht heraus, dass das Auffangen der fehlenden Personalressourcen nur über die Leistung von Überstunden möglich sei. Die Auszahlung der Überstunden sei erforderlich, weil diese aufgrund der dünnen Personaldecke in der Regel nicht abgefeiert werden könnten.

 

Stv. Lukat ersucht um Antwort, wie hoch der Krankenstand in den einzelnen Monaten gewesen sei.

 

Antwort der Verwaltung: siehe Anlage 1

 

Stv. Drennhaus möchte wissen, ob es sich bei den dargestellten Fortbildungen um solche handele, die als unabdingbar für diesen Zeitraum angesehen werden müssten. Weiterhin fragt er, ob nach den Neueinstellungen in 2016 die Abgeltung der Überstunden mittels Freizeitausgleich möglich sein werde.

 

BAR Schlipköter führt aus, es handele sich um Fortbildungen, die nicht im Brandschutzbedarfsplan berücksichtigt wurden, die aber für die jeweilige Karriereplanung des Einzelnen erforderlich und dann durchzuführen seien, wenn sie angeboten würden. Insofern bestehe eine Abhängigkeit von den Anbietern solcher Fortbildungen. Die vorliegenden Überstunden seien im Wesentlichen durch Unterbesetzung, weniger durch Krankheiten entstanden. Auch für das Jahr 2016 sehe er keine Spielräume zum Abfeiern von Überstunden.

 

Stv. Wetterau empfiehlt einen Kostenvergleich zwischen den Folgen einer unterbesetzten Feuerwehr und einer Auszahlung von Überstunden.

 

Stv. Lukat sieht die Notwendigkeit, das Thema in der kommenden Sitzung des UA OPC erneut auf die Tagesordnung zu setzen.

 

StVR Titzer erläutert, der Stellenplan sei in diesem Jahr bereits vor dem Vorliegen des Brandschutzbedarfsplanes erstellt worden und früh veraltet gewesen. Daraus folge, dass der Personalbedarf der Feuerwehr in jedem Jahr neu zu berechnen sei.

 

Stv. M. Klaus möchte wissen, wie häufig Fortschreibungen des Brandschutzbedarfsplanes vorgesehen seien und ob nicht eine regelmäßigere Aktualisierung zielführender sei.

 

BAR Schlipköter legt dar, die regelmäßige Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes sei alle 5 Jahr vorgesehen. Da es sich hierbei um einen großen Arbeitsaufwand handele, sei eine jährliche Aktualisierung nicht darstellbar.

 

In der Folge referiert BAR Schlipköter zu den Auswirkungen des Notfallsanitäter-

Gesetzes (Anlage 2).

 

VA Plähn bittet um Auskunft, wie viele Notfallsanitäter die Feuerwehr Haan brauche.

 

BAR Schlipköter erklärt, die Krankenkassen wollten aus Kostengründen nur wenige genehmigen, die Feuerwehr möchte aber so viele wie möglich ausbilden.

 

Stv. Lukat bittet die Verwaltung, zur kommenden Sitzung des UA OPC die Planung des Kreises bzgl. der Aus- und Fortbildung der künftigen Notfallsanitäter vorzulegen.

 

Die Frage des Vorsitzenden nach den Auswirkungen der Notfallsanitäter auf den Personaletat, beantwortet StVR Titzer dahingehend, dass die Notfallsanitäter sicher besser zu entlohnen seien, weil sie besser qualifiziert sein werden.

 

Stv. Drennhaus nimmt Bezug auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung und fragt, warum die Überstunden erst ab 01.05.2015 ausgezahlt werden. Seien vorher keine Überstunden angefallen oder habe man sich mit den Mitarbeitern anderweitig geeinigt? Darüber hinaus wünsche er sich einen einstimmigen Beschluss, um die Ausnahme vom Ratsbeschluss zu dokumentieren.

 

StVR Titzer führt aus, dies liege im Zeitpunkt des Ratsbeschlusses aus Mai 2015 begründet. Der Rat hatte in seiner Sitzung am 12.05.2015 beschlossen, dass Überstunden nur noch mit Zustimmung des Rates erfolgen dürfen. Der Freizeitausgleich sei einer Auszahlung von Überstunden vorzuziehen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig